Zitat(JoSchu @ 02 Mar 2007, 10:57)
Wenn ich in die Forensik gehe und mir ein Kinderschänder gegenüber sitzt, muss ich auch in der Lage sein, meine persönlichen Empfindungen und Meinungen aus meiner Einschätzung über das Gefährdungspotential dieser Person herauszuhalten.

Jetzt vergleichste aber Äpfel mit Birnen... ich hatte in der Vergangenheit mit diversen Vergewaltigern, Mördern und auch Kinderschändern zu tun und zu keiner Zeit das Gefühl, hierbei ginge es primär um Wirtschaftlichkeit. Richtig ist, dass man die Einschätzung der Gefährlichkeit dieser Person und auch den Umgang mit dieser so weit wie es eben geht von persönlichen Empfindungen unbeeinflusst lassen sollte. Trotzdem vergisst man dabei nicht, dass man es auch hier noch mit Menschen zu tun hat, auch wenn es mitunter sehr an die eigenen Grenzen geht, das ist eben die Gratwanderung. Und Arbeit am Täter ist immer auch Opferschutz, insofern geht es hier durchaus um das Wohl der Bevölkerung. Bei der Entscheidung über eine mögliche weitere Sicherheitsverwahrung wird in der Regel danach entschieden, ob diese angezeigt ist und nicht danach ob sie wirtschaftlich ist. Du wirst nicht erleben, dass wenn ein Kinderschänder nach Ende der Haftzeit entlassen und rückfällig wird von Seiten des Entscheidungsträgers dahingehend argumentiert wird, die JVA sei ein Wirtschaftsunternehmen und keine Sozialstation. Ich find der Vergleich ist nicht stimmig, tut mir leid.
(Bevor du jetzt Beispiele über die Aussetzung von Freiheitsstrafen ins Feld führst, mir ist durchaus bewusst, dass diese vielfach auch aus wirtschaftlichen Motiven ausgesprochen werden, was meiner Meinung nach viel zu oft nicht vertretbar ist. Diese Entscheidungen werden jedoch andernorts getroffen unds das hat auch nix mitm Thema zu tun, insofern lass ichs mal dabei.)
Dieser Beitrag wurde von Katze: 02 Mar 2007, 13:20 bearbeitet