Sakrileg: [relig.wissenschaftlich] kann wörtlich als Entwendung v. etwas, was der Gottheit bzw. z. Heiligtum gehört, verstanden werden, was zur Profanierung[Entweihung] führt. Von S. kann im Regelfall nur innerhalb eines Religionssystems gesrochen werden. Wenn Andersgläubige eines S. beschuldigt werden, so dient dies primär als Vorwand für Verfolgung und Unterdrückung. Ein S. ist eine Entweihung von Personen, Gegenständen oder Orten, die einer Gottheit zugeordnet sind. [..] [kirchenrechtlich] Die vorsätzl.Entehrung geweihter Orte, Gegenstände und Personen sowie sakr. Zeichen durch Mißbrauch, Schändung, Raub, Zerstörung oder tätliche Angriffe wird kirchenrechtlich als S. bezeichnet. Ausdrücklich werden tätl. Angriffe gegen Papst, Bischof, Kleriker und Ordensangehörige, die Entwendung u. Zurückhaltung konsekrierter Gestalten zu einem sakril. Zweck sowie die unrechtmäßige Entweihung hll. Sachen unter Strafe gestellt.
angemerkt: strafe heißt meistens tot zitiert aus dem Lexikon für Theologie und Kirchengeschichte Zusatz: Fremdwörterbuch sagt: Häresie = von der offiziellen Kirchenmeinung abweichende Lehre, Ketzerei
wenn jemand wegen häresie angeklagt wird, glaubt er was "falsches" und lebt diesen glauben auch..wenn aber noch ein sakrlieg dazu kommt, hat er höchstwahrscheinlich dem jesulein ein bärtchen gemalt..oder die heilige maria mutter gottes unsittlich berührt. aber wie du siehst, wurde das meistens nur als vorwand genutzt um ketzer ausm weg zu schaffen.. ketzerei allein ist kein sakrileg und kann deswegen auch nicht als solches verurteilt werden.ketzerei bezeichnet im übrigen auch die beleidigung seiner kaiserlichen maestät und wurde genauso unter strafe gestellt. weiß ja nicht um welchen kaiser es bei dir geht..
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[22:17] cantrella: ich bin der männergarten bunglefever was here! minilusch3n geschlüpft
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