Zitat(Chris @ 10 Mar 2007, 13:07)
Was denkt ihr, wie man solch einen Fall von Entführung einschätzen kann?
jo, Chris, schlage vor wir gehen mal davon aus, dass es sich bei den als deutsche bezeichneten entführten personen um deutsche im sinne des "Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland" handelt und glotzen da mal kurz rein.
los geht's!
Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandArt. 116 GG ... komische definition
Art. 16 GG ... alles klar! kein entzug!
Art. 2 GG ... aha! jeder darf tun und lassen was er und wann er will und wo er will.
Art. 1 GG ... hmm. der staat hat eine schutzpflicht.
würde sagen, Vater Staat MUSS sich drum kümmern, ob er will oder nicht.
und wir müssen dieses kümmern bezahlen, ob wir wollen, oder nicht.
Dieser Beitrag wurde von 32er-maul: 10 Mar 2007, 14:45 bearbeitet