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Urlaubssemester und Prüfungen *argh*
Antworten(15 - 29)
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 14 Sep 2007, 09:18
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3. Schein   
Punkte: 296
seit: 21.10.2003
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Ich kaper diesen alten Thread mal für eine Frage, die mich gerade beschäftigt: Weiß jemand, ob man zur Anmeldung seiner Diplomarbeit im Urlaubssemester sein darf? Ich werde meine Diplomarbeit frühestens im November anfangen können, also nicht im nächsten WS verteidigen - ist es also zulässig im WS ein Urlaubssemester zu beantragen, dann die Diplomarbeit zu schreiben und im nächsten Sommersemester wieder regulär angemeldet abzugeben und zu verteidigen? Fakultät Inf, Studiengang MedInf, Lehrstuhl Rechnernetze.
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 14 Sep 2007, 23:14
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4. Schein    
Punkte: 370
seit: 18.01.2004
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Zitat(versis @ 14 Sep 2007, 09:18) Ich kaper diesen alten Thread mal für eine Frage, die mich gerade beschäftigt: Weiß jemand, ob man zur Anmeldung seiner Diplomarbeit im Urlaubssemester sein darf? Ich werde meine Diplomarbeit frühestens im November anfangen können, also nicht im nächsten WS verteidigen - ist es also zulässig im WS ein Urlaubssemester zu beantragen, dann die Diplomarbeit zu schreiben und im nächsten Sommersemester wieder regulär angemeldet abzugeben und zu verteidigen? Fakultät Inf, Studiengang MedInf, Lehrstuhl Rechnernetze.   ich bezweifele das. das sächsische hochschulgesetz sagt in § 16 folgendes: Während der Beurlaubung können Studien- und Prüfungsleistungen an der Hochschule, an der die Beurlaubung ausgesprochen wurde, nicht erbracht werden. Dies gilt nicht für Studenten die wegen familiärer VErpflichtungen beurlaubt wurden. Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen ist während des Beurlaubungszeitraumes möglich. da die diplomarbeit eine prüfungsleistung ist, kannst du sie nicht im Urlaubssemester schreiben. die Diplomarbeit gehört auch zur Regelstudienzeit, also wird wohl nichts, kannst ja gern nachfragen, ob sie es trotzdem zulassen, aber hoffnung mach ich dir nicht und schon gar nicht bei den infs. wenn du elternteil geworden bist oder angehörige pflegen musst, dann geht das schon, oder wenn du die diplomarbeit schon einmal verhauen hast. ansonsten nein.
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 15 Sep 2007, 08:42
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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AFAIK aber da bin ich mir nicht ganz sicher, musst du dich zwar zur Anmeldung in einem regulären Semester befinden, kannst aber zur Abgabe beurlaubt sein. Da müsstest du das Prüfungsamt mal fragen, zu welchem Semester genau die Leistung der Diplomarbeit zählt.
Eine weitere Möglichkeit wäre deinen Betreuer dahingehend zu überzeugen, dass die Diplomarbeit erst im SS angemeldet wird, auch wenn du schon seit November dran schreibst.
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bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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 15 Sep 2007, 10:02
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4. Schein    
Punkte: 370
seit: 18.01.2004
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Zitat(Chris @ 15 Sep 2007, 08:42) AFAIK aber da bin ich mir nicht ganz sicher, musst du dich zwar zur Anmeldung in einem regulären Semester befinden, kannst aber zur Abgabe beurlaubt sein. Da müsstest du das Prüfungsamt mal fragen, zu welchem Semester genau die Leistung der Diplomarbeit zählt. Eine weitere Möglichkeit wäre deinen Betreuer dahingehend zu überzeugen, dass die Diplomarbeit erst im SS angemeldet wird, auch wenn du schon seit November dran schreibst.  ich würde sagen, dass man nicht beurlaubt sein kann. das ist eine prüfungsleistung. aus basta. vorher einfach schon schreiben und dann erst später anmelden geht dagegen. aber alles unter drei monaten nach anmelddung abgeben ist denen nicht zu verklickern. du hast 6 monate dafür und musst nachweisen, dass du in der lage bist, einen komplexen stoff in diesen 6 monaten zu verarbeiten. also wenn du sie erst im april anmeldest, dann kann sie frühestens zum juli abgegeben werden. und das muss man auch begründen.
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 15 Sep 2007, 16:57
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4. Schein    
Punkte: 370
seit: 18.01.2004
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Zitat(Chris @ 15 Sep 2007, 13:11) Ich glaub an der Fak. Informatik sieht man eher einen guten Abschluss, als solche Probleme  Wie gesagt, meines Wissens nach zählt die Leistung der Diplomarbeit entweder zu dem Semester in dem man begonnen hat, oder zu dem Semester in dem man sie abgegeben hat. Aber nicht zu beiden.  dazu sollte man mal in der prüfungsordnung nachschauen. das ist das gesetz und da müsste es drinstehen.
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 11 Feb 2009, 18:10
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Physically Peter         
Punkte: 2366
seit: 09.11.2004
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*ausbuddel* beim prüfungsamt der verkehrsfakultät steht seit kurzem zum thema: Zitat Für alle Studiengänge
* Entsprechend den Regelungen des zum 01.01.2009 in Kraft getretenen neuen Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHSG) ist es für beurlaubte Studenten ab sofort generell zulässig, Prüfungen (auch Erstprüfungen) abzulegen. das dürfte dann doch theoretisch für alle fakultäten gelten
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Hier steht nichts Coca-Cola und die dynamische Welle sind eingetragene Schutzmarken der The Coca-Cola Company; koffeinhaltig
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 11 Feb 2009, 18:36
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hydrophil      
Punkte: 952
seit: 02.07.2008
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Zitat(Tupolev @ 11 Feb 2009, 17:20) ARGH! Das hätte mir das Fortlaufen des Bafögs gerettet. Kann man sich auch noch nachträglich beurlauben lassen (für das noch laufende Semester?).  glaub nur innerhalb der ersten zwei monate des semesters... es sei denn du hast gute gründe es später zu tun...
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When I die the cat gets everything
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 11 Feb 2009, 19:00
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zottellos      
Punkte: 927
seit: 21.03.2007
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Zitat(lusch3 @ 11 Feb 2009, 17:11) das wär ja super, da muss ich mal nachfragen  .  im BAR in irgendeinem der Kästen beim P-Amt hab ich letzte Woche schon sonen Zettel, der darauf hinweist, hängen sehen
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Zitat(KevM) trouble likes u, huh? ;) A: haste salz da? B: Muss ich mal gucken, willste kochen? A: ach kochen, hab eben zitronen gefunden und wollte tequila zwitschern, aber keen salz da
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