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>Urlaubssemester und Prüfungen *argh*

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post 13 Apr 2004, 18:03
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Ich bin jetzt im Urlaubssemester und weiß leider nich genau was man schreiben darf an Prüfungen etc. Hab schon beim Prüfungsamt nachgefragt. Die konnte mir allerdings nur sagen, dass man auf jedenfall neue Prüfungen nich schreiben darf. Aber was is mit neuen Scheinen und mit Praktikas?? Das einzige was ich weiß ist, dass ich die Wiederholungssachen schreiben darf. PLEASE HELP!!


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Antworten(15 - 29)
post 15 Apr 2004, 13:35
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Jo thx. Hab ich heut im FSR auch nochmal erfahren. Werd jetzt nur noch ins SWT-Praktikum kommen müssen!! sad.gif Für den Eingangstest bin ich ja eingeschrieben.
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post 14 Sep 2007, 09:18
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3. Schein
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Ich kaper diesen alten Thread mal für eine Frage, die mich gerade beschäftigt:

Weiß jemand, ob man zur Anmeldung seiner Diplomarbeit im Urlaubssemester sein darf? Ich werde meine Diplomarbeit frühestens im November anfangen können, also nicht im nächsten WS verteidigen - ist es also zulässig im WS ein Urlaubssemester zu beantragen, dann die Diplomarbeit zu schreiben und im nächsten Sommersemester wieder regulär angemeldet abzugeben und zu verteidigen? Fakultät Inf, Studiengang MedInf, Lehrstuhl Rechnernetze. rolleyes.gif


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Zitat(papajoe)
das schlimmste was passieren kann is, dass das glied danach steif is...
im Fahrradkettennieter-Thread
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post 14 Sep 2007, 23:14

4. Schein
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seit: 18.01.2004

Zitat(versis @ 14 Sep 2007, 09:18)
Ich kaper diesen alten Thread mal für eine Frage, die mich gerade beschäftigt:

Weiß jemand, ob man zur Anmeldung seiner Diplomarbeit im Urlaubssemester sein darf? Ich werde meine Diplomarbeit frühestens im November anfangen können, also nicht im nächsten WS verteidigen - ist es also zulässig im WS ein Urlaubssemester zu beantragen, dann die Diplomarbeit zu schreiben und im nächsten Sommersemester wieder regulär angemeldet abzugeben und zu verteidigen? Fakultät Inf, Studiengang MedInf, Lehrstuhl Rechnernetze.  rolleyes.gif
*

ich bezweifele das. das sächsische hochschulgesetz sagt in § 16 folgendes:

Während der Beurlaubung können Studien- und Prüfungsleistungen an der Hochschule, an der die Beurlaubung ausgesprochen wurde, nicht erbracht werden. Dies gilt nicht für Studenten die wegen familiärer VErpflichtungen beurlaubt wurden. Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen ist während des Beurlaubungszeitraumes möglich.

da die diplomarbeit eine prüfungsleistung ist, kannst du sie nicht im Urlaubssemester schreiben. die Diplomarbeit gehört auch zur Regelstudienzeit, also wird wohl nichts, kannst ja gern nachfragen, ob sie es trotzdem zulassen, aber hoffnung mach ich dir nicht und schon gar nicht bei den infs.
wenn du elternteil geworden bist oder angehörige pflegen musst, dann geht das schon, oder wenn du die diplomarbeit schon einmal verhauen hast.
ansonsten nein.
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post 15 Sep 2007, 08:42
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Straight Esh
*********

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seit: 01.10.2003

AFAIK aber da bin ich mir nicht ganz sicher, musst du dich zwar zur Anmeldung in einem regulären Semester befinden, kannst aber zur Abgabe beurlaubt sein. Da müsstest du das Prüfungsamt mal fragen, zu welchem Semester genau die Leistung der Diplomarbeit zählt.

Eine weitere Möglichkeit wäre deinen Betreuer dahingehend zu überzeugen, dass die Diplomarbeit erst im SS angemeldet wird, auch wenn du schon seit November dran schreibst.


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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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post 15 Sep 2007, 10:02

4. Schein
****

Punkte: 370
seit: 18.01.2004

Zitat(Chris @ 15 Sep 2007, 08:42)
AFAIK aber da bin ich mir nicht ganz sicher, musst du dich zwar zur Anmeldung in einem regulären Semester befinden, kannst aber zur Abgabe beurlaubt sein. Da müsstest du das Prüfungsamt mal fragen, zu welchem Semester genau die Leistung der Diplomarbeit zählt.

Eine weitere Möglichkeit wäre deinen Betreuer dahingehend zu überzeugen, dass die Diplomarbeit erst im SS angemeldet wird, auch wenn du schon seit November dran schreibst.
*

ich würde sagen, dass man nicht beurlaubt sein kann. das ist eine prüfungsleistung. aus basta.

vorher einfach schon schreiben und dann erst später anmelden geht dagegen. aber alles unter drei monaten nach anmelddung abgeben ist denen nicht zu verklickern. du hast 6 monate dafür und musst nachweisen, dass du in der lage bist, einen komplexen stoff in diesen 6 monaten zu verarbeiten. also wenn du sie erst im april anmeldest, dann kann sie frühestens zum juli abgegeben werden. und das muss man auch begründen.
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post 15 Sep 2007, 13:11
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Straight Esh
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seit: 01.10.2003

Ich glaub an der Fak. Informatik sieht man eher einen guten Abschluss, als solche Probleme wink.gif

Wie gesagt, meines Wissens nach zählt die Leistung der Diplomarbeit entweder zu dem Semester in dem man begonnen hat, oder zu dem Semester in dem man sie abgegeben hat. Aber nicht zu beiden.
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post 15 Sep 2007, 16:57

4. Schein
****

Punkte: 370
seit: 18.01.2004

Zitat(Chris @ 15 Sep 2007, 13:11)
Ich glaub an der Fak. Informatik sieht man eher einen guten Abschluss, als solche Probleme wink.gif

Wie gesagt, meines Wissens nach zählt die Leistung der Diplomarbeit entweder zu dem Semester in dem man begonnen hat, oder zu dem Semester in dem man sie abgegeben hat. Aber nicht zu beiden.
*

dazu sollte man mal in der prüfungsordnung nachschauen. das ist das gesetz und da müsste es drinstehen.
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post 11 Feb 2009, 18:10
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Physically Peter
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seit: 09.11.2004

*ausbuddel*


beim prüfungsamt der verkehrsfakultät steht seit kurzem zum thema:

Zitat
Für alle Studiengänge

* Entsprechend den Regelungen des zum 01.01.2009 in Kraft getretenen neuen Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHSG) ist es für beurlaubte Studenten ab sofort generell zulässig, Prüfungen (auch Erstprüfungen) abzulegen.


das dürfte dann doch theoretisch für alle fakultäten gelten


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Hier steht nichts



Coca-Cola und die dynamische Welle sind eingetragene Schutzmarken der The Coca-Cola Company; koffeinhaltig
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post 11 Feb 2009, 18:11
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~ Perle der Natur ~
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das wär ja super, da muss ich mal nachfragen smile.gif.


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post 11 Feb 2009, 18:20
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search for reverse
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Punkte: 621
seit: 15.10.2007

ARGH! Das hätte mir das Fortlaufen des Bafögs gerettet.
Kann man sich auch noch nachträglich beurlauben lassen (für das noch laufende Semester?).


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post 11 Feb 2009, 18:36
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hydrophil
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Zitat(Tupolev @ 11 Feb 2009, 17:20)
ARGH! Das hätte mir das Fortlaufen des Bafögs gerettet.
Kann man sich auch noch nachträglich beurlauben lassen (für das noch laufende Semester?).
*


glaub nur innerhalb der ersten zwei monate des semesters... es sei denn du hast gute gründe es später zu tun...


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When I die the cat gets everything
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post 11 Feb 2009, 18:43
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Physically Peter
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Punkte: 2366
seit: 09.11.2004

hmm....teoretisch könnte man jetzt sein diplom (zumindest auf dem papier) in 8 semestern machen

zusätzlich könnte man sich doch jetzt, wenn es keinen anspruch auf bafög gibt und die finanzielle lage entsprechend schlecht aussieht, ein bis zwei semester vom arbeitsamt finanzieren lassen, ohne zeit zu verlieren shifty.gif
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post 11 Feb 2009, 18:53
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Vordiplom
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mmh, das würde ja heißen dass man sein studium auch in der regelstudienzeit abschließen könnte...komisch das ganze...
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post 11 Feb 2009, 19:00
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zottellos
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Punkte: 927
seit: 21.03.2007

Zitat(lusch3 @ 11 Feb 2009, 17:11)
das wär ja super, da muss ich mal nachfragen smile.gif.
*


im BAR in irgendeinem der Kästen beim P-Amt hab ich letzte Woche schon sonen Zettel, der darauf hinweist, hängen sehen smile.gif


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Zitat(KevM)
trouble likes u, huh? ;)


A: haste salz da?
B: Muss ich mal gucken, willste kochen?
A: ach kochen, hab eben zitronen gefunden und wollte tequila zwitschern, aber keen salz da
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post 11 Feb 2009, 19:05
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;(
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Punkte: 1481
seit: 04.03.2008

Ich frag mich, was wohl eine gute Begründung für einen Antrag sein könnte, wenn man ja eigentlich nur etwas Semester sparen will aber trotzdem weiterstudiert.


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