hab vorm studium zwar ne lehre gemacht und mein bafög is schon seitn paar semester ausgelaufen, war auch zu diesem zeitpunkt 29, (da studiengangwechsel) aber damit hat da wie ich weiß nix zu tun.
also ich hab das damals so verstanden. man ist für die arge so lang nicht förderungswürdig, solang man in irgendeiner weise, wenn auch nur theroretisch, bafög oder ähnliche förderung (verbilligtes studentendarlehen der kfw usw.) beziehen könnte. ob man das bekommt ist dabei erst einmal egal. das urlaubssemester ist da ein spezieller fall, da man in diesem semester, wie ich das vestanden habe, keinerlei anspruch auf solche förderungen hat. somit zieht das neue sozialgesetzbuch und man ist für den zeitraum des urlaubssemesters für algII förderungswürdig.
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