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>Hilfe! U-Semester

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post 28 Mar 2007, 09:41

Neuling


Punkte: 6
seit: 04.12.2003

hallo,

ich habe ein riesen problem. ich muss das ss2007 ein urlaubssemester beabtragen, damit ich das studium im zeitlichen rahmen bzw. überhaupt noch schaffe. ich hatte jetzt im ws ziemlich stress mit meiner (mittlerweile ex-)freundin und nebenbei bin ich noch umgezogen. obwohl sie in die neue wohnung erst mitwollte, hat sie sich einen anderen kerl gesucht sad.gif so habe ich effektiv im ws nicht das geschafft, was ich hätte machen sollen.
beim urlaubssemster-antrag wird immer ein nachweis für die begründung verlangt. ich brauch aber eine gute begründung ohne einen entsprechenden nachweis. wenn ich bspw. mit dem fahhrad durch europa fahre oder trampe gibt's doch keinen nachweis, oder?
was für einen nachweis kann man als "vorbereitung auf eine prüfung" haben? was fällt denn alles unter den punkt "sonstiges" im antrag? vielleicht kann mir auch jemand andere gute gründe nennen. notfalls auch als pn.
ich bin echt verzweifelt

Dieser Beitrag wurde von lowray: 28 Mar 2007, 09:50 bearbeitet


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post 28 Mar 2007, 19:31

3. Schein
***

Punkte: 291
seit: 10.08.2006

hi,

also ich bin dieses sem auch beurlaubt und es ist tatsächlich so, wie onkelroman gesagt hat. einfach "vorbereitung auf eine prüfung" ankreuzen und eine formlose begründung beilegen. auch wenn du keine prüfung mehr hast es prüft keiner nach.

@gizz: waS die zeit fürs grundstudium angeht, so war es (ich glaube bis 1998) tatsächlich so, dass man nach 6 sem das vordiplom komplett haben mußte. seit dem neuen sächsischen hochschulgesetz von 1999 ist das aber neu geregelt. dort heißt es, dass man, wenn man im 5. semester kein komplettes VD hat an einer studienberatung teilnehmen muß. weitere konsequenzen gibt es nicht.

das mit den 8 semestern hat folgendes auf sich. das sächsische hochschulgesetz besagt, dass ein student, der in allen studiengängen mehr als 8 sem ohne vollständiges vd studiert hat, in sachsen nicht mehr neu immatrikuliert werden darf. ein weiterer paragraph besagt, dass eine exmatrikulation erfolgen KANN!!!, wenn gründe vorliegen, die nicht zur immatrikualtion geführt hätten. fügt man diese beiden praragraphen nun zusammen, so wäre theoretisch nach dem 8. eine exmatrikulation möglich. ich kenn jedoch niemanden, dem das so passiert ist. im gegenteil, ich kenne leute, die ihr vd auch erst im 9. und 10. sem gemacht haben und es gab auch keine probleme. wenn man im zeitverzug ist am besten immer mit dem prüfungsamt reden. weil eine solche mögliche exmatrikulation erfolgt nicht einfach so durchs imma-amt, sondern nur auf ausdrücklichen wunsch des prüfungsamtes und mit den leuten kann man meistens reden.

gruß elli
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