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die gute alte StVO

..verstehen wir sie noch?
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post 28 Mar 2007, 12:10
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creamed my pantz.
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ich bin jetzt mal über einen Abschnitt gestolpert (warum wird man sich beim Lesen denken können shifty.gif ) und wunderte mich schon ein bisschen über die Formulierung... deshalb würde ich gerne mal von euch wissen, wie ihr diesen versteht (bitte nur Schlüsse anhand des Geschriebenen ziehen und nicht auf Grund allg. Erfahrungen o.ä.)

so da haben wir ihn:

Zitat(StVO)
§ 12 Halten und Parken


(3) Das Parken ist unzulässig

1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
4. bis zu je 15 m vor und hinter Haltestellenschildern (Zeichen 224),
5. (aufgehoben)
6. vor und hinter Andreaskreuzen (Zeichen 201)
    a) innerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 310 und 311) bis zu je 5 m,
    b) außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 50 m,
7. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (§ 41 Abs. 3 Nr. 7) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
8. soweit es durch folgende Verkehrszeichen verboten ist:
    a) Vorfahrtstraße (Zeichen 306) außerhalb geschlossener Ortschaften,
    b) Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 Buchstabe a) oder einseitige Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 296 Buchstabe b),
    c) Parken auf Gehwegen (Zeichen 315), auch mit Zusatzschild,
    d) Grenzmarkierung für Parkverbote (Zeichen 299) und
    e) Parkplatz (Zeichen 314) mit Zusatzschild,
9. vor Bordsteinabsenkungen.

Q

nun denn, gebt mir eure Gedanken preis, am besten mit Begründung, warum ihr das so versteht, die SpraWis dürfen natürl. dieses ganze Wortgeflecht zerlegen smile.gif


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post 28 Mar 2007, 12:17
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Heiler
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zeichen 315: bild kann nicht angezeigt werden

Zitat
Zeichen 315
     

Parken auf Gehwegen
   

1.


Das Zeichen erlaubt Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 t das Parken (§ 12 Abs. 2) auf Gehwegen.

2.


Im Zeichen wird bildlich angeordnet, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind.

3.


Durch ein Zusatzschild kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere nach der Dauer, zugunsten der mit besonderem Parkausweis versehenen Bewohner, Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden. Die Ausnahmen gelten nur, wenn die Parkausweise gut lesbar ausgelegt sind. Das Zusatzschild "nur mit Parkschein" kennzeichnet den Geltungsbereich von Parkscheinautomaten.

4.


Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen waagerechten weißen Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen in entgegengesetzte Richtung weisenden Pfeil gekennzeichnet werden.


demzufolge geh ich davon aus, wenn irgendwas davon nicht erfüllt wird gilt es als verbotsschild!


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Perseus
post 28 Mar 2007, 12:20
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Zeichen 315 sagt, dass du auf dem Gehweg parken darfst, demnach ist Parken auf der Straße dort verboten.

So versteh ich das.
Und Wikipedia gibt mir recht.
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post 28 Mar 2007, 12:21
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creamed my pantz.
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kleine Anmerkung... du zitierst richtig über die Bedeutung des Zeichens 315, aber das ist irrelevant für den Paragraph 12.. Genau das ist meiner Meinung nach der Widerspruch.

Aber wenn man sich auch einfach mal den 8. Punkt ankuckt (also im Gesamten), dann steht da, wie darauf hingewiesen wird, wann es ein Parkverbot gibt.
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post 28 Mar 2007, 12:27
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Heiler
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wie perseus schon gesagt hat gilt §12 für das parken auf der straße, zeichen 315 verbietet das parken auf der straße aber, und weist darauf hin das du auf dem gehweg parken MUSST
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post 28 Mar 2007, 12:32
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creamed my pantz.
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jo, ok jetzt hab ich es auch, hab unter Punkt c) das Ganze als Satzteil eingebaut und nicht als Titel bzw. Name vom Schild.

edt. gibt es irgendwo ne Definition, was alles Gehweg ist?

explizit wird es ja nur mit dem Schild (Zeichen 239) o.ä.

bild kann nicht angezeigt werden

angegeben.
Aber gibt es vielleicht auch irgend ne Info darüber, wie Gehwege abgegrenzt werden oder wie breit die sind usw.?

Dieser Beitrag wurde von loco: 28 Mar 2007, 12:42 bearbeitet
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post 28 Mar 2007, 13:27
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verkwirtsch
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Du bistn oller Pedant und Ärgermacher... Oberbegriff: Nörgler.

Hast du sonst nix zu tun? ...

Zum Gehweg: Wenn jeder Begriff im Gesetz definiert wäre, hättest du noch mehr an selbigem zu meckern, deshalb schreiben die nich jeden Mist da rein. Es gibt Sachen, die erklärt der Menschenverstand. Manche auch der Duden. Du Spinner. rolleyes.gif lol.gif

Dieser Beitrag wurde von die_dan: 28 Mar 2007, 13:28 bearbeitet


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post 28 Mar 2007, 13:40
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creamed my pantz.
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laber nich rum, mir ist schon klar, dass ein Gehweg am Straßenrand der befestigte Streifen ist.. ich frage nur deshalb, weil es auch ausgewiesene Parkplätze gibt, die an einen Gehweg grenzen und da sagt mir eben nicht der Duden oder der gesunde Menschenverstand, dass der Gehweg 8m breit ist, vorallem wenn er hinter, vor oder neben dem Parkplatz nicht weiterverläuft..

und sonst wird auch jeder scheiß definiert

Dieser Beitrag wurde von loco: 28 Mar 2007, 13:41 bearbeitet
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post 28 Mar 2007, 13:42
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verkwirtsch
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Seit wann gehören Parkplätze am Rand vom Gehweg zum Gehweg?

Du sprichst schon ganz wirr, geh Fieber messen. noexpression.gif

Dieser Beitrag wurde von die_dan: 28 Mar 2007, 13:43 bearbeitet
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post 28 Mar 2007, 13:45
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es war ein ausgewiesener Platz (durch Parkschild) neben der Straße für ein dutzend Autos.. es geht hier auch nicht darum irgendwie pingelig zu sein, nur darf man doch mal fragen, damit das in Zukunft nicht wieder passiert
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post 28 Mar 2007, 13:49
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also ich weiß nich was du willst aber in der regel isn gehweg erhöht und durch nen bordstein von der fahrbahn abgegrenzt, falls das nich der fall ist, ist er mit sicherheit durch nen streifen abgegrenzt und deutlich gekennzeichnet, ähnlich wie es bei fahrradwegen auf der fahrbahn der fall ist. und es gibt durchaus gesetzliche richtlinien wie ein gehweg auszusehn hat, es geht sogar soweit und die breite o.ä. wird definiert.
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post 28 Mar 2007, 13:51
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verkwirtsch
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Aha!

Du hast - oder deine Ische hat - falsch geparkt? Und nu willste wissen, warum, bzw. wie man den tollsten Widerspruch ever schreibt? ... Kannste nichma ne Skizze oder ein Foto (mehrere, wegen den verschiedenen Perspektiven) von Platz und zugehörigen Schildern posten? Das wäre hilfreich. happy.gif
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post 28 Mar 2007, 13:57
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creamed my pantz.
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naja eben, deswegen frag ich ja, weil dort gab es einfach eine Einfahrt zum Parkplatz plus Fahrweg (Asphalt) und Stellflächen und ich kenne genug Parkplätze bei denen dann der Stellplatz gepflastert ist, ich weiß jetzt nich genau, ob wirklich ausnahmslos bei allen vermeindlichen Stellplätzen der Untergrund gepflastert war, jedenfalls war es nicht wirklich eindeutig Gehweg, wegen Fehlender Erhöhung von Bordstein und der Größe des Teilstücks im Vergleich zum wirklich ersichtlichen Gehweg..

naja wie dem auch sei, bei nächsten Mal.. shifty.gif
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post 28 Mar 2007, 14:58
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Straight Esh
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seit: 01.10.2003

Zitat(§1)
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Zitat(§2)
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

Noch Fragen? Sofern es nicht eindeutig Teil der Fahrbahn war, und nicht gesondert als Parkplatz ausgewiesen war, hast du da mit dem Auto nichts darauf zu suchen.


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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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post 28 Mar 2007, 15:10
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[heating da road]
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seit: 27.10.2005

Es sei denn du bist der glückliche Besitzer eines Autos mit einer rumänischer Zulassung, und implizit das dazugehörende rumänische Kennzeichen... smile.gif

(obwohl, lange hält dieser Zustand auch nicht mehr an, dann bin ich auch dran *schnief*)
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