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die gute alte StVO

..verstehen wir sie noch?
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post 28 Mar 2007, 15:35
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2. Schein
**

Punkte: 56
seit: 31.05.2006

versuchs doch mal in verkehrsforen, z.b. www.verkehrsportal.de




baulexikon:
http://www.baubegriffe.com/G_Das_kleine_Ba...baulexikon.html

Gehweg
Auch als Bürgersteig, Trottoir, Gehsteig oder Fußweg bezeichnet ist dies der für Fußgänger vorgesehene Teil des öffentlichen Straßenraumes. Allgemein gilt für Gehwege an anbaufreien Hauptverkehrsstraßen, dass sie durch einen mindestens 75 cm breiten Schutzstreifen von der Fahrbahn abzugrenzen sind. In Anlieger- und Sammelstraßen darf der Höhenunterschied zwischen Fahrbahn und Gehweg nicht niedriger als 3 cm sein. Im Falle, dass Rad- und Gehwege auf gleichem Niveau nebeneinander liegen, sind diese durch einen mindestens 50 cm breiten Begrenzungsstreifen zu trennen. Dieser Begrenzungsstreifen muss sich allgemein taktil und optisch kontrastierend von den Rad- und Gehwegbelägen unterscheiden. Sollten Muldenrinnen vorhanden sein, so dürfen diese nicht tiefer als 1/30 ihrer Breite sein. Das Längsgefälle eines Gehweges ohne Verweilplätze sollten nicht mehr als 3 % aufweisen. Liegt das Längsgefälle zwischen 3 % und 6 % müssen allgemein in Abständen von maximal 10 m Verweilplätze mit weniger als 3 % Gefälle vorgesehen werden. Sollten sich stärkere Längsgefälle aufgrund der topografischen Lage nicht vermeiden lassen, wird geraten, ausgeschilderte Alternativwege oder Umgehungen anzubieten. Das Quergefälle sollte allgemein nicht mehr als 2 %, bei Grundstückszufahrten o.ä. maximal 6 % betragen. Bei Stählerne Straßen- und Wegbrücken (nach DIN 18809) sind Gehweg- und Fahrbahnplatten gegen Wasser abzudichten. -->Gehwegbreiten.

Gehwegbreiten
• Mind. 300 cm Breite bei Gehwegen (auch Fußgängerüberwegen oder Furten) im Umfeld von z.B. Schulen, Freizeiteinrichtungen, Einkaufszentren oder Pflegeeinrichtungen etc.
• Mind. 200 cm Breite bei Gehwegen an Sammelstraßen.
• Gehwege die sich nicht an Sammelstraßen oder im Umfeld von Schulen o.ä. befinden müssen allgemein 150 cm breit sein.
• Sonderregelungen sind z.B. bei Behilfsgehwegen für Rollstuhlfahrer vor Baustellensicherungen zu beachten, allgemein wird hier eine Breite von min. 180 cm vorgegeben.
ProfilPM
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post 28 Mar 2007, 18:25
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Herr Dachs
*********

Punkte: 8394
seit: 15.12.2004

so ein thread KONNTE doch nur von dir kommen...

is doch sonnenklar: wenn ein schild an der strasse steht wie du parken sollst, also auf fussweg, rabatte oder grabstein dann darfst du dort nur so parken! und nich anders...

wenn nen zusatz schild dabei is dann darfst du dort nur so parken und musst dabei auch die bedingung des zusatzschildes beachten (frauen/behinderten parkplatz, parken nur für besonders wichtige personen [socres-paragraph], parken für dummies, blindenparkplatz etc)

achja und rumänen dürfen überakll parken, auch mitten auf der autobahn wenns nötig ist!
ProfilPM
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post 28 Mar 2007, 19:47
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32. Schein
*******

Punkte: 1131
seit: 26.06.2005

jou, Socres! immer an die beschilderung halten!!!

bild kann nicht angezeigt werden

ich lass mir doch nicht von nem stück blech sagen wo und wie ich zu pennen hab!


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Man sieht sich ... wetten?
ProfilPM
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post 29 Mar 2007, 01:54
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creamed my pantz.
*********

Punkte: 2512
seit: 05.01.2007

Zitat(Socres @ 28 Mar 2007, 18:25)
so ein thread KONNTE doch nur von dir kommen...

lass es doch einfach, wenn du nichts zu sagen hast..
wir standen lediglich auf einem Gott verlassenen Parkplatz (ok, jetzt weiß ich auch, dass es keiner war) und haben dafür ne Info von der Stadt bekommen, dann hab ich halt nachgeschaut, was es denn sein könnte und bin dann über die, mir zu erst komische erscheinende Formulierung in der StVO gestolpert und hab halt mal nachgefragt, wie das andere verstehen könnten, aber das darf man in diesem Forum ja eh nicht mehr, weil ja alle so smart sind..
ich glaub manchmal echt, dass die Leute immer bekloppter werden wacko.gif


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ProfilPM
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post 29 Mar 2007, 04:54
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Vordiplom
*****

Punkte: 748
seit: 08.02.2006

Also wenn das lediglich so ein kleiner vorgedruckter Zettel vom Ordnungsamt war, dann kann es auch sein, dass gar nichts Weiteres kommt.
Zumindest war's bei mir so. Finde nur gerade den Thread nimma, den ich dazu geschrieben habe.


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ProfilPM
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