versuchs doch mal in verkehrsforen, z.b. www.verkehrsportal.de
baulexikon:
http://www.baubegriffe.com/G_Das_kleine_Ba...baulexikon.htmlGehweg
Auch als Bürgersteig, Trottoir, Gehsteig oder Fußweg bezeichnet ist dies der für Fußgänger vorgesehene Teil des öffentlichen Straßenraumes. Allgemein gilt für Gehwege an anbaufreien Hauptverkehrsstraßen, dass sie durch einen mindestens 75 cm breiten Schutzstreifen von der Fahrbahn abzugrenzen sind. In Anlieger- und Sammelstraßen darf der Höhenunterschied zwischen Fahrbahn und Gehweg nicht niedriger als 3 cm sein. Im Falle, dass Rad- und Gehwege auf gleichem Niveau nebeneinander liegen, sind diese durch einen mindestens 50 cm breiten Begrenzungsstreifen zu trennen. Dieser Begrenzungsstreifen muss sich allgemein taktil und optisch kontrastierend von den Rad- und Gehwegbelägen unterscheiden. Sollten Muldenrinnen vorhanden sein, so dürfen diese nicht tiefer als 1/30 ihrer Breite sein. Das Längsgefälle eines Gehweges ohne Verweilplätze sollten nicht mehr als 3 % aufweisen. Liegt das Längsgefälle zwischen 3 % und 6 % müssen allgemein in Abständen von maximal 10 m Verweilplätze mit weniger als 3 % Gefälle vorgesehen werden. Sollten sich stärkere Längsgefälle aufgrund der topografischen Lage nicht vermeiden lassen, wird geraten, ausgeschilderte Alternativwege oder Umgehungen anzubieten. Das Quergefälle sollte allgemein nicht mehr als 2 %, bei Grundstückszufahrten o.ä. maximal 6 % betragen. Bei Stählerne Straßen- und Wegbrücken (nach DIN 18809) sind Gehweg- und Fahrbahnplatten gegen Wasser abzudichten. -->Gehwegbreiten.
Gehwegbreiten
• Mind. 300 cm Breite bei Gehwegen (auch Fußgängerüberwegen oder Furten) im Umfeld von z.B. Schulen, Freizeiteinrichtungen, Einkaufszentren oder Pflegeeinrichtungen etc.
• Mind. 200 cm Breite bei Gehwegen an Sammelstraßen.
• Gehwege die sich nicht an Sammelstraßen oder im Umfeld von Schulen o.ä. befinden müssen allgemein 150 cm breit sein.
• Sonderregelungen sind z.B. bei Behilfsgehwegen für Rollstuhlfahrer vor Baustellensicherungen zu beachten, allgemein wird hier eine Breite von min. 180 cm vorgegeben.