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> die gute alte StVO ..verstehen wir sie noch?

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post 28 Mar 2007, 12:10
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creamed my pantz.
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Punkte: 2512
seit: 05.01.2007

ich bin jetzt mal über einen Abschnitt gestolpert (warum wird man sich beim Lesen denken können shifty.gif ) und wunderte mich schon ein bisschen über die Formulierung... deshalb würde ich gerne mal von euch wissen, wie ihr diesen versteht (bitte nur Schlüsse anhand des Geschriebenen ziehen und nicht auf Grund allg. Erfahrungen o.ä.)

so da haben wir ihn:

Zitat(StVO)
§ 12 Halten und Parken


(3) Das Parken ist unzulässig

1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
4. bis zu je 15 m vor und hinter Haltestellenschildern (Zeichen 224),
5. (aufgehoben)
6. vor und hinter Andreaskreuzen (Zeichen 201)
    a) innerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 310 und 311) bis zu je 5 m,
    b) außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 50 m,
7. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (§ 41 Abs. 3 Nr. 7) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
8. soweit es durch folgende Verkehrszeichen verboten ist:
    a) Vorfahrtstraße (Zeichen 306) außerhalb geschlossener Ortschaften,
    b) Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 Buchstabe a) oder einseitige Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 296 Buchstabe b),
    c) Parken auf Gehwegen (Zeichen 315), auch mit Zusatzschild,
    d) Grenzmarkierung für Parkverbote (Zeichen 299) und
    e) Parkplatz (Zeichen 314) mit Zusatzschild,
9. vor Bordsteinabsenkungen.

Q

nun denn, gebt mir eure Gedanken preis, am besten mit Begründung, warum ihr das so versteht, die SpraWis dürfen natürl. dieses ganze Wortgeflecht zerlegen smile.gif


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post 28 Mar 2007, 13:49
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Heiler
********

Punkte: 1987
seit: 08.12.2004

also ich weiß nich was du willst aber in der regel isn gehweg erhöht und durch nen bordstein von der fahrbahn abgegrenzt, falls das nich der fall ist, ist er mit sicherheit durch nen streifen abgegrenzt und deutlich gekennzeichnet, ähnlich wie es bei fahrradwegen auf der fahrbahn der fall ist. und es gibt durchaus gesetzliche richtlinien wie ein gehweg auszusehn hat, es geht sogar soweit und die breite o.ä. wird definiert.


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loco   die gute alte StVO   28 Mar 2007, 12:10
die_dan   Aha! Du hast - oder deine Ische hat - falsch ...   28 Mar 2007, 13:51
32er-maul   jou, Socres! immer an die beschilderung halten...   28 Mar 2007, 19:47
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