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Religiöse Feiertage Frage zu gegebenem Anlaß
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 06 Apr 2007, 12:11
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tangel       
Punkte: 1038
seit: 18.01.2005
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Mich stört ungemein, daß das Grundrecht der Religionsfreiheit dazu vorgeschoben wird, der Allgemeinheit christliches Kulturgut zwangsweise zu verordnen. Viele Menschen wissen noch nicht mal, warum sie an dem Tag nun genau frei haben, weil es sie nicht interessiert, warum Brian Jesus dies und jenes zugestoßen ist. Das Argument, daß Leute wie ich solche Feiertage trotzdem gern annehmen, weil man frei hat, halte ich inhaltlich falsch. Betriebswirtschaftlich interessiert nur, wieviel Arbeitstage ein Jahr hat, da gehen Feiertage genauso ein wie Urlaub. Soll heißen, daß wenn diese Feiertage wegfallen, müßte man im Gegenzug mehr Urlaub bekommen. Wenn mir als nichtgläubigen Menschen dann auch noch vorgeschrieben wird, daß ich bestimmte Sachen an dem Tag nicht machen darf, dann ist das meiner Auffassung nach nicht mit den liberalen Grundsätzen unseres Staates vereinbar. Scheinbar sind wir doch teilweise ein Gottesstaat. Von mir aus kann man alle religiösen Feiertage abschaffen und im Gegenzug Angehörigen einer Religionsgemeinschaft das unveräußerliche Recht zugestehen, an bestimmten, durch ihre Religion vorgegebenen, Tagen frei zu nehmen. Ich habe nichts gegen Religion, sie ist eine nützliche Sache und wichtiger Bestandteil vom Leben vieler Menschen. Auch sollte jeder das Recht haben, das frei auszuleben. Nur wo bleibt die Religionsfreiheit der Konfessionslosen? Wer denkt an uns?
/edit: Text ein wenig an die deutsche Sprache angenähert
Dieser Beitrag wurde von tingel: 08 Apr 2007, 14:25 bearbeitet
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Antworten
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 06 Apr 2007, 12:58
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tangel       
Punkte: 1038
seit: 18.01.2005
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Alle Religiösen Feierlichkeiten sind gesetzlich geschützt, kann man z.B. in der sächsischen Verfassung nachlesen. Man darf z.B. in der Nähe religiöser Einrichtungen nichts unternehmen, was den jeweiligen Feierlichkeiten zuwider läuft. Das ist doch auch in Ordnung und sollte als Schutz ausreichen. Das gibt den Gläubigen ihren verdienten Schutz.
Im Kern geht es mir nur darum, daß die Freiheit der Andersgläubigen eingeschränkt wird. Kann mir jemand erklären, wie eine sog. "Tanzveranstaltung" trotz räumlicher Trennung Einfluß auf die religiösen Feierlichkeiten nimmt? Tut mir Leid, das ist die reinste Bevormundung, ein Überbleibsel aus Zeiten, wo die Kirche über jedem anderen Souverän stand. Denn wenn man den Gedanken konsequent weiterspinnt, müßte man jeder anderen Religion das gleiche Recht einräumen, d.h. Muslime müßten festlegen dürfen, daß sich jeder an den Rammadan hält usw. Von daher sind die Überlegungen von Herrn Ströbele schon nicht so abwegig, nur daß ich ganz andere Konsequenzen daraus ziehen würde.
Dieser Beitrag wurde von tingel: 06 Apr 2007, 13:20 bearbeitet
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