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Religiöse Feiertage Frage zu gegebenem Anlaß
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 06 Apr 2007, 12:11
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tangel       
Punkte: 1038
seit: 18.01.2005
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Mich stört ungemein, daß das Grundrecht der Religionsfreiheit dazu vorgeschoben wird, der Allgemeinheit christliches Kulturgut zwangsweise zu verordnen. Viele Menschen wissen noch nicht mal, warum sie an dem Tag nun genau frei haben, weil es sie nicht interessiert, warum Brian Jesus dies und jenes zugestoßen ist. Das Argument, daß Leute wie ich solche Feiertage trotzdem gern annehmen, weil man frei hat, halte ich inhaltlich falsch. Betriebswirtschaftlich interessiert nur, wieviel Arbeitstage ein Jahr hat, da gehen Feiertage genauso ein wie Urlaub. Soll heißen, daß wenn diese Feiertage wegfallen, müßte man im Gegenzug mehr Urlaub bekommen. Wenn mir als nichtgläubigen Menschen dann auch noch vorgeschrieben wird, daß ich bestimmte Sachen an dem Tag nicht machen darf, dann ist das meiner Auffassung nach nicht mit den liberalen Grundsätzen unseres Staates vereinbar. Scheinbar sind wir doch teilweise ein Gottesstaat. Von mir aus kann man alle religiösen Feiertage abschaffen und im Gegenzug Angehörigen einer Religionsgemeinschaft das unveräußerliche Recht zugestehen, an bestimmten, durch ihre Religion vorgegebenen, Tagen frei zu nehmen. Ich habe nichts gegen Religion, sie ist eine nützliche Sache und wichtiger Bestandteil vom Leben vieler Menschen. Auch sollte jeder das Recht haben, das frei auszuleben. Nur wo bleibt die Religionsfreiheit der Konfessionslosen? Wer denkt an uns?
/edit: Text ein wenig an die deutsche Sprache angenähert
Dieser Beitrag wurde von tingel: 08 Apr 2007, 14:25 bearbeitet
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Antworten
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 07 Apr 2007, 18:58
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tangel       
Punkte: 1038
seit: 18.01.2005
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Zitat(simpson @ 07 Apr 2007, 13:54) wenn man denn sinn nicht versteht, sollte man auch nicht darüber urteilen. feiertag != party  Lies dir den Thread mal von vorn durch. Es geht darum, daß die Regeln einer Religion der gesamten Bevölkerung aufdoktriniert werden. Dabei ist der Anlaß des Feiertages völlig irrelevant. Eine Revolution braucht man nicht anzetteln, denn das Grundgesetz sagt folgendes: Zitat Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Eine "Tanzveranstaltung" verletzt keine Rechte derer, die an dem Tag Jesus gedenken wollen, wie schon mehrfach erwähnt gibt es da entsprechende Schutzrechte. Es müßte nur mal jemand eine Klage einreichen... Freiwillige vor
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 08 Apr 2007, 03:24
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Zitat(tingel @ 07 Apr 2007, 18:58) Eine "Tanzveranstaltung" verletzt keine Rechte derer, die an dem Tag Jesus gedenken wollen, wie schon mehrfach erwähnt gibt es da entsprechende Schutzrechte. Es müßte nur mal jemand eine Klage einreichen... Freiwillige vor   Genau, klagt nur schön. Das Ende vom Lied wird sein, dass man vor bei jedem irgendwie gearteten Feiertag nicht mehr lange Party machen darf, sondern nur noch leise ab 12 und zu ab 3. Oder das überall das Sonntagsarbeitsverbot fällt. Bedeutet dann für alle Beteiligten, dass es keinen Tag mehr gibt, an dem sich die Familie trifft. Zudem werden dann Einsätze an Sonn- und Feiertagen nicht mehr stärker vergütet. Denkt also bitte vor der Klage daran, dass das ganze auch zu einem Schuss in den Ofen werden kann.
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bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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 08 Apr 2007, 11:03
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tangel       
Punkte: 1038
seit: 18.01.2005
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Zitat(Chris @ 08 Apr 2007, 03:24) Genau, klagt nur schön. Das Ende vom Lied wird sein, dass man vor bei jedem irgendwie gearteten Feiertag nicht mehr lange Party machen darf, sondern nur noch leise ab 12 und zu ab 3. Da das dem o.g. Grundrecht zuwider laufen würde, halte ich den Einwand für unzutreffend. Zitat Oder das überall das Sonntagsarbeitsverbot fällt. Bedeutet dann für alle Beteiligten, dass es keinen Tag mehr gibt, an dem sich die Familie trifft. Zudem werden dann Einsätze an Sonn- und Feiertagen nicht mehr stärker vergütet. Denkt also bitte vor der Klage daran, dass das ganze auch zu einem Schuss in den Ofen werden kann.
Nö. Irgendwo steht auch, daß die Familie besonderen Schutz genießt. Wie du ja schön sagst, hat der Sonntag nicht nur einen religiösen, sondern auch einen wichtigen sozialen Zweck - daß man Zeit gemeinsam verbringen kann, weil der Tag arbeitsfrei sein soll. @chrizzly: die Abschaffung aller religiösen Feiertage ist doch zugegebenermaßen äußerst unrealistisch, also sind diese Bedenken rein akademischer Natur, außerdem würde es immernoch genügend weltliche Anläße zum Feiern geben; Weltbiertag, Kindertag, Frauentag...
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