Versteh ich das richtig, dass du dich nicht sofort für dieses Semester beurlauben lassen hast?
Ich musste mich auch mal wegen Krankheit im laufenden Semester beurlauben lassen und da war es so geregelt, dass man das nur innerhalb der ersten 2 Monate eben dieses Semester machen konnte.
Ah, hier steht's:
Zitat
Nach Semesterbeginn werden Beurlaubungen für das bereits begonnene Semester nur genehmigt, wenn für die verspätete Beantragung nachweislich Gründe vorlagen, die den Studenten vom Studium abhielten und die er nicht selbst zu verantworten hatte (z.B. unvorhersehbare längere Krankheit). Derartige Anträge sind spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Semesterbeginn einzureichen.
http://tu-dresden.de/studium/organisation/beurlaubungDem Bafög-Amt hättest du das auch sorfort melden müssen, weil es dann u.U. kein Bafög gegeben hätte (das hängt wohl vom Zeitpunkt des Auftretens der Erkrankung ab):
Zitat
(2a) Ausbildungsförderung wird auch geleistet, solange die Auszubildenden infolge von Erkrankung oder Schwangerschaft gehindert sind, die Ausbildung durchzuführen, nicht jedoch über das Ende des dritten Kalendermonats hinaus.
(§15 Abs.2a Bafög)
Ich hoffe, dass ich die Frage nur falsch verstanden habe
Dieser Beitrag wurde von polyethylene: 05 Jul 2007, 12:24 bearbeitet