So, nun habe ich mich mit der Oberbefehlshaberin des Imma-Amtes und dem Brigadegeneral des Bafög-Amtes unterhalten. Ein Krankheitssemester rückwirkend zu beantragen ist noch möglich. Es geht nur darum, dass kein Prüfungsversuch unternommen worden ist. Sobald ein Prüfungsversuch getätigt worden wäre, hätte ich über irgendeine Prüfungskommision den Antrag stellen müssen, die dann individuell entschieden hätten. Prüfungs-nicht-versuche müssen vom Prüfungsamt bestätigt werden. Ansonsten formloser Antrag mit Begründung und Attest. Ich kann mir sogar aussuchen, ob ich eine Beurlaubung haben möchte, oder eine Regelstudienzeitverlängerung (Was ist praktischer?). Probleme gibt es mit dem Bafög, da sie natürlich ihr Geld zurück haben wollen (um es mir dann im Regelstudienzeitverlängerungssemester auszahlen zu können). Ich habe ja sozusagen nicht studiert. Das wäre natürlich eine ganz schöne Summe. Muss das nicht auch die Unfallverursacherin tragen, bzw. ihre Versicherung? Ich kann ja nun nichts dafür, dass sie mich umgefahren hat?
Dieser Beitrag wurde von der-prophetII: 05 Jul 2007, 16:13 bearbeitet
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