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> Krankheitssemester +Leistungsnachweise/Prüfungen

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post 14 May 2007, 09:19
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Hockeyprophi
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Punkte: 2765
seit: 22.01.2005

Da ich noch weitere 8 Wochen außer Gefecht gesetzt bin (bzw. das Attest dafür habe), muss ich wohl einen Antrag auf KS (Krankheitssemester) stellen.
Nun stellt sich für mich die Frage, ob man trotzdem seine Magisterabschlussprüfungen ablegen darf? Diese sind ja meistens erst im August-September und zu diesem Zeitpunkt könnte man wieder ordnungsgerecht studieren.
Wie sieht es mit einfachen Leistungsnachweisen aus? Darf man diese im KS ablegen?


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post 14 May 2007, 23:17
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Straight Esh
*********

Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Wenn du ein Krankheitssemester angerechnet bekommst, dann zählt deine Semesteranzahl nicht weiter hoch. D.h. du bist im nächsten Semester auf dem Stand von diesem und somit eigentlich berechtigt den Freiversuch wahr zu nehmen.
Ob das wirklich klappt, wäre mit deinem Prof. abzusprechen. Eventuell werden ja auch gar keine Prüfungen im nächsten Semester angeboten. Bei Scheinen bin ich mir nicht sicher, aber im Normalfall kontrolliert da keiner, ob du dich in einem irgendwie gearteten Ausnahmesemester befindest und du kannst sie trotzdem machen.
Hierzu das Immatrikulationsamt befragen.

Krankheitssemester muss man bis 2 Monate nach Semesterbeginn beantragen. Alles danach gibt keine Rückstufung der Fachsemester sondern eine Hochstufung der Regelstudienzeit (warum auch immer).
Probleme kann es auch beim Bafög und Kindergeld geben.


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