|
+Leistungsnachweise/Prüfungen
|
|
 14 May 2007, 17:28
|

4. Schein    
Punkte: 470
seit: 22.04.2005
|
Hallo, ich habe mir aufgrund eines Unfalls ein Semester gutschreiben lassen. Auf meinem Studiausweiss stehen nun 11 statt 10 Semester Regelstudienzeit. Abgesehen davon, dass ich keine Prüfungen in diesem Semester abgelegt habe, wären auch keinerlei Leistungen anerkannt worden. Attest hin oder her, wenn du dich fit genug fühlst die Magisterprüfung abzulegen dann musst doch auch kein Semester aussetzen. Das macht doch nur Sinn wenn man sich an der Grenze seiner Regelstudienzeit bewegt oder wirklich in diesem Semester nicht in der Lage war zu studieren. Was bezweckst du mit dem KS?
|
|
|
|
|
 14 May 2007, 18:22
|

Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
|
Ein Krankheitssemester dient dazu, den Ausfall, den du hast, zu kompensieren. Wenn du aber bei den Prüfungen mitschreibst, dann hast du ja so gesehen keinen Ausfall.
--------------------
bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
|
|
|
|
|
 05 Jul 2007, 12:15
|

2. Schein  
Punkte: 146
seit: 06.07.2005
|
Versteh ich das richtig, dass du dich nicht sofort für dieses Semester beurlauben lassen hast? Ich musste mich auch mal wegen Krankheit im laufenden Semester beurlauben lassen und da war es so geregelt, dass man das nur innerhalb der ersten 2 Monate eben dieses Semester machen konnte. Ah, hier steht's: Zitat Nach Semesterbeginn werden Beurlaubungen für das bereits begonnene Semester nur genehmigt, wenn für die verspätete Beantragung nachweislich Gründe vorlagen, die den Studenten vom Studium abhielten und die er nicht selbst zu verantworten hatte (z.B. unvorhersehbare längere Krankheit). Derartige Anträge sind spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Semesterbeginn einzureichen. http://tu-dresden.de/studium/organisation/beurlaubungDem Bafög-Amt hättest du das auch sorfort melden müssen, weil es dann u.U. kein Bafög gegeben hätte (das hängt wohl vom Zeitpunkt des Auftretens der Erkrankung ab): Zitat (2a) Ausbildungsförderung wird auch geleistet, solange die Auszubildenden infolge von Erkrankung oder Schwangerschaft gehindert sind, die Ausbildung durchzuführen, nicht jedoch über das Ende des dritten Kalendermonats hinaus. (§15 Abs.2a Bafög) Ich hoffe, dass ich die Frage nur falsch verstanden habe Dieser Beitrag wurde von polyethylene: 05 Jul 2007, 12:24 bearbeitet
|
|
|
|
|
 05 Jul 2007, 12:29
|

2. Schein  
Punkte: 146
seit: 06.07.2005
|
Tut mir leid für dich, aber ich glaub nicht, dass die dir das Urlaubssemester jetzt noch rückwirkend geben. Du kannst ja mal lieb fragen, aber da steht ja extra, dass man das nur in den ersten 2 Monaten beantragen kann. Ist die Krankheit denn überhaupt innerhalb der ersten zwei Monate diagnostiziert worden oder erst danach? EDIT!!!! Wenn du kein Urlaubssemester kriegst, dann sieh zu, dass du von nem Arzt irgendwie bescheinigt kriegst, dass du nur eingeschränkt studierfähig warst. Dann kann sich die Förderungsdauer für's Bafög glaub ich verlängern (auf jeden Fall im Grundstudium). Allerdings müsstest du dafür aber auch IRGENDWELCHE Leistungen erbracht haben. Also IRGENDWIE studiert haben. So, hier kommt der Link: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fhd.php?seite=3#krankDieser Beitrag wurde von polyethylene: 05 Jul 2007, 12:34 bearbeitet
|
|
|
|
|
 05 Jul 2007, 13:27
|

Hockeyprophi         
Punkte: 2765
seit: 22.01.2005
|
Zitat(polyethylene @ 05 Jul 2007, 12:29) Tut mir leid für dich, aber ich glaub nicht, dass die dir das Urlaubssemester jetzt noch rückwirkend geben. Du kannst ja mal lieb fragen, aber da steht ja extra, dass man das nur in den ersten 2 Monaten beantragen kann. Ist die Krankheit denn überhaupt innerhalb der ersten zwei Monate diagnostiziert worden oder erst danach?
Danke für die Links. Der Unfall war genau am 25.04.2007 Und ab 07.06.2007 bin ich auf eigenen Wunsch von meiner Krankschreibung befreit worden, um das Semester doch noch irgendwie zu schaffen. Das mit den zwei Monaten verstehe ich aber irgendwie nicht. Was wäre denn, wenn der Unfall sich erst am 01.06.2007 ereignet hätte? Dann wäre die zweimonatige Frist trotzdem um gewesen und ich stünde nun da, wie ich jetzt dastehe? Chris schrieb außerdem: Zitat Krankheitssemester muss man bis 2 Monate nach Semesterbeginn beantragen. Alles danach gibt keine Rückstufung der Fachsemester sondern eine Hochstufung der Regelstudienzeit Ich werde mich gleich mal zum Bafögamt begeben und mir das nochmal erläutern lassen. Ganz schön verzwickt das Ganze... Dieser Beitrag wurde von der-prophetII: 05 Jul 2007, 13:29 bearbeitet
|
|
|
|
|
 05 Jul 2007, 16:12
|

Hockeyprophi         
Punkte: 2765
seit: 22.01.2005
|
So, nun habe ich mich mit der Oberbefehlshaberin des Imma-Amtes und dem Brigadegeneral des Bafög-Amtes unterhalten. Ein Krankheitssemester rückwirkend zu beantragen ist noch möglich. Es geht nur darum, dass kein Prüfungsversuch unternommen worden ist. Sobald ein Prüfungsversuch getätigt worden wäre, hätte ich über irgendeine Prüfungskommision den Antrag stellen müssen, die dann individuell entschieden hätten. Prüfungs-nicht-versuche müssen vom Prüfungsamt bestätigt werden. Ansonsten formloser Antrag mit Begründung und Attest. Ich kann mir sogar aussuchen, ob ich eine Beurlaubung haben möchte, oder eine Regelstudienzeitverlängerung (Was ist praktischer?). Probleme gibt es mit dem Bafög, da sie natürlich ihr Geld zurück haben wollen (um es mir dann im Regelstudienzeitverlängerungssemester auszahlen zu können). Ich habe ja sozusagen nicht studiert. Das wäre natürlich eine ganz schöne Summe. Muss das nicht auch die Unfallverursacherin tragen, bzw. ihre Versicherung? Ich kann ja nun nichts dafür, dass sie mich umgefahren hat?
Dieser Beitrag wurde von der-prophetII: 05 Jul 2007, 16:13 bearbeitet
|
|
|
1 Nutzer liest/lesen dieses Thema (1 Gäste)
0 Mitglieder:
|