Zitat(polyethylene @ 05 Jul 2007, 12:29)
Tut mir leid für dich, aber ich glaub nicht, dass die dir das Urlaubssemester jetzt noch rückwirkend geben.
Du kannst ja mal lieb fragen, aber da steht ja extra, dass man das nur in den ersten 2 Monaten beantragen kann.
Ist die Krankheit denn überhaupt innerhalb der ersten zwei Monate diagnostiziert worden oder erst danach?
Danke für die Links. Der Unfall war genau am 25.04.2007 Und ab 07.06.2007 bin ich auf eigenen Wunsch von meiner Krankschreibung befreit worden, um das Semester doch noch irgendwie zu schaffen.
Das mit den zwei Monaten verstehe ich aber irgendwie nicht. Was wäre denn, wenn der Unfall sich erst am 01.06.2007 ereignet hätte? Dann wäre die zweimonatige Frist trotzdem um gewesen und ich stünde nun da, wie ich jetzt dastehe?
Chris schrieb außerdem:
Zitat
Krankheitssemester muss man bis 2 Monate nach Semesterbeginn beantragen. Alles danach gibt keine Rückstufung der Fachsemester sondern eine Hochstufung der Regelstudienzeit
Ich werde mich gleich mal zum Bafögamt begeben und mir das nochmal erläutern lassen. Ganz schön verzwickt das Ganze...
Dieser Beitrag wurde von der-prophetII: 05 Jul 2007, 13:29 bearbeitet