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personenbeförderungsschein ab wieviel mitfahrern brauch ich einen?
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 31 May 2007, 13:26
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4. Schein    
Punkte: 470
seit: 01.10.2003
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hallo,
wieviel mitfahrer darf ich mit einem führerschein der klasse B bzw. der alten klasse 3 mitnehmen?
darf ich 8 personen mitnehmen oder dürfen es nur mit mir 8 leute sein???
ich find im netz nix, weil ich ni weiß wonach ich suchen muss...
danke m.
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Antworten(1 - 13)
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 31 May 2007, 13:31
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Heimspiel       
Punkte: 1310
seit: 05.11.2005
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Zitat Ein Personenbeförderungsschein (oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) für Mietwagen (PBefG), Taxi, PKW im Linienverkehr, PKW im gewerblichen Ausflugsverkehr/Ferienzielverkehr oder Personenbeförderung im Rahmen des Zivildienstes wird benötigt, wenn man gewerblich bis zu 8 Personen befördern möchte.
Die Ausführung des 'Führerschein zur Fahrgastbeförderung' ist bundeseinheitlich, mit Ausnahme eines Lichtbildes, welches nicht in allen Bundesländern erforderlich ist. Führerschein zur Fahrgastbeförderung(Aussenseite) enthält Angaben zum Inhaber (Vorname, Name, Geburtsdatum und -ort, Anschrift) sowie ggf. Auflagen ("Sehhilfe") Führerschein zur Fahrgastbeförderung (Aussenseite) enthält Angaben zum Inhaber (Vorname, Name, Geburtsdatum und -ort, Anschrift) sowie ggf. Auflagen ("Sehhilfe") Führerschein zur Fahrgastbeförderung(Innenseite) enthält u.a. Angaben zur Geltungsdauer und ein Lichtbild des Inhabers (nicht in allen Bundesländern erforderlich) Führerschein zur Fahrgastbeförderung (Innenseite) enthält u.a. Angaben zur Geltungsdauer und ein Lichtbild des Inhabers (nicht in allen Bundesländern erforderlich)
Personen, die einen Personenbeförderungsschein erwerben bzw. führen, müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden, Ortskunde besitzen sowie gesundheitlich geeignet sind. Die Genehmigung zur Personenbeförderung wird für 5 Jahre erteilt und kann danach verlängert werden. Das Mindestalter, um den Personenbeförderungsschein zu erwerben, beträgt 21 Jahre, bzw. 19 Jahre bei Fahrern von Krankenkraftwagen. Die Fahrerlaubnis der Klasse B muss für mindestens 2 Jahre im Besitz des Bewerbers sein. quelle
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birth, school, stadium, death
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 31 May 2007, 13:37
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4. Schein    
Punkte: 470
seit: 01.10.2003
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das bei wiki hab ich auch schon gefunden...
ich brauch das ganze nur privat... deshalb find ich ja nichts...
ich dachte immer, dass 8 die magische grenze ist... ich weiß nur nicht, ob mit oder ohne fahrer...
danke
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 31 May 2007, 13:39
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verkwirtsch         
Punkte: 4565
seit: 09.04.2004
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Ein Personenbeförderungsschein hat was mit gewerblicher Beförderung zu tun. Ist also für dich irrelevant. In deinem Führerschein müsste eine Beschränkung für privaten Transport stehen, wenn es eine gäbe. Ergo: Es gibt keine. (Meine Meinung) Ich schlag nochma in der StVo nach... Die Größe deines Fahrzeugs ist beschränkt durch die Führerscheinklasse (Ich nehme mal an es ist Klasse B): Zitat Führerschein/Fahrerlaubnis Klasse B: Personenkraftwagen
Fahrzeuge (siehe § 6 FeV): Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
ansonsten: Zitat § 21 Personenbeförderung
(1) 1In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. 2Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.
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schildkroet |
 31 May 2007, 15:01
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Abgemeldet
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Danke, das war sehr aufschlussreich. Habe mich immer gefragt, wo die Grenzen sind. Hatte als Zivi ohne den komischen Schein trotzdem den Bus gefahren  *evil* Gilt das JetBag als sicherer Sitzplatz?
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 31 May 2007, 15:19
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4. Schein    
Punkte: 480
seit: 18.11.2004
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Kurz und bündig - 8 Personen + Fahrer
natürlich muss das Fahrzeug dafür ausgelegt sein.
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Wir, die Willigen, geführt von den Unwissenden, verrichten das Unmögliche für die Undankbaren. Wir haben so viel, mit so wenig, schon so lange vollbracht, dass wir qualifiziert sind, Alles mit Nichts zu erreichen. Ein guter Kaffee muss schwarz sein wie die Nacht, heiß wie die Liebe und so bitter wie das Leben.
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 31 May 2007, 19:56
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4. Schein    
Punkte: 470
seit: 01.10.2003
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sind nun personen gemeint oder sitzplätze?
also kann ich auch n bus fahren, der 10 plätze hat, wenn nur 8 drinsitzen???
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 31 May 2007, 20:01
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3. Schein   
Punkte: 256
seit: 18.07.2006
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Zitat(marco @ 31 May 2007, 19:56) sind nun personen gemeint oder sitzplätze? also kann ich auch n bus fahren, der 10 plätze hat, wenn nur 8 drinsitzen???  Sollte so sein. Zumindest sagt das mein Vater immer so. Der prollt immer rum, dass er Lkw´s und Busse fahren darf. Kleinlaut gibt er dann aber zu: Allerdings nur bis zu einer Personengrenze von 9 Leuten ( Er + 8 andere) Ha, dieser Noob!
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"Wir haben keinen großen Krieg, keine große Depression. Unser großer Krieg ist ein spiritueller, unsere große Depression ist unser Leben."
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Perseus |
 31 May 2007, 20:08
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Abgemeldet
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Zitat(marco @ 31 May 2007, 19:56) sind nun personen gemeint oder sitzplätze? also kann ich auch n bus fahren, der 10 plätze hat, wenn nur 8 drinsitzen???  Mit B darfst du nur 8+1 Sitzplätze haben, darfst du also nicht. Mit der alten 3 weiß ich nicht.
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