Zitat
Ein Personenbeförderungsschein (oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) für Mietwagen (PBefG), Taxi, PKW im Linienverkehr, PKW im gewerblichen Ausflugsverkehr/Ferienzielverkehr oder Personenbeförderung im Rahmen des Zivildienstes wird benötigt, wenn man gewerblich bis zu 8 Personen befördern möchte.
Die Ausführung des 'Führerschein zur Fahrgastbeförderung' ist bundeseinheitlich, mit Ausnahme eines Lichtbildes, welches nicht in allen Bundesländern erforderlich ist.
Führerschein zur Fahrgastbeförderung(Aussenseite) enthält Angaben zum Inhaber (Vorname, Name, Geburtsdatum und -ort, Anschrift) sowie ggf. Auflagen ("Sehhilfe")
Führerschein zur Fahrgastbeförderung
(Aussenseite) enthält Angaben zum Inhaber (Vorname, Name, Geburtsdatum und -ort, Anschrift) sowie ggf. Auflagen ("Sehhilfe")
Führerschein zur Fahrgastbeförderung(Innenseite) enthält u.a. Angaben zur Geltungsdauer und ein Lichtbild des Inhabers (nicht in allen Bundesländern erforderlich)
Führerschein zur Fahrgastbeförderung
(Innenseite) enthält u.a. Angaben zur Geltungsdauer und ein Lichtbild des Inhabers (nicht in allen Bundesländern erforderlich)
Personen, die einen Personenbeförderungsschein erwerben bzw. führen, müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden, Ortskunde besitzen sowie gesundheitlich geeignet sind. Die Genehmigung zur Personenbeförderung wird für 5 Jahre erteilt und kann danach verlängert werden. Das Mindestalter, um den Personenbeförderungsschein zu erwerben, beträgt 21 Jahre, bzw. 19 Jahre bei Fahrern von Krankenkraftwagen. Die Fahrerlaubnis der Klasse B muss für mindestens 2 Jahre im Besitz des Bewerbers sein.
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