_
toggle menu eXmatrikulationsamt.de
online: 394 gäste

> personenbeförderungsschein ab wieviel mitfahrern brauch ich einen?

Sinn dieses Forums
Das Forum für den ganz alltäglichen Small Talk. Hier gehören all die Threads hin, die Langeweile vertreiben und nicht zwangsläufig gelesen werden müssen um passend zu posten. Achtet auch hier bitte darauf, dass die Themen einen Sinn ergeben.
Themen Layout: Standard · Linear · [Outline] Thema abonnieren | Thema versenden | Thema drucken
post 31 May 2007, 13:26
avatar
4. Schein
****

Punkte: 470
seit: 01.10.2003

hallo,

wieviel mitfahrer darf ich mit einem führerschein der klasse B bzw. der alten klasse 3 mitnehmen?

darf ich 8 personen mitnehmen oder dürfen es nur mit mir 8 leute sein???

ich find im netz nix, weil ich ni weiß wonach ich suchen muss...

danke m.
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
 
Antworten
post 31 May 2007, 13:31
avatar
Heimspiel
*******

Punkte: 1310
seit: 05.11.2005

Zitat
Ein Personenbeförderungsschein (oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) für Mietwagen (PBefG), Taxi, PKW im Linienverkehr, PKW im gewerblichen Ausflugsverkehr/Ferienzielverkehr oder Personenbeförderung im Rahmen des Zivildienstes wird benötigt, wenn man gewerblich bis zu 8 Personen befördern möchte.

Die Ausführung des 'Führerschein zur Fahrgastbeförderung' ist bundeseinheitlich, mit Ausnahme eines Lichtbildes, welches nicht in allen Bundesländern erforderlich ist.
Führerschein zur Fahrgastbeförderung(Aussenseite) enthält Angaben zum Inhaber (Vorname, Name, Geburtsdatum und -ort, Anschrift) sowie ggf. Auflagen ("Sehhilfe")
Führerschein zur Fahrgastbeförderung
(Aussenseite) enthält Angaben zum Inhaber (Vorname, Name, Geburtsdatum und -ort, Anschrift) sowie ggf. Auflagen ("Sehhilfe")
Führerschein zur Fahrgastbeförderung(Innenseite) enthält u.a. Angaben zur Geltungsdauer und ein Lichtbild des Inhabers (nicht in allen Bundesländern erforderlich)
Führerschein zur Fahrgastbeförderung
(Innenseite) enthält u.a. Angaben zur Geltungsdauer und ein Lichtbild des Inhabers (nicht in allen Bundesländern erforderlich)

Personen, die einen Personenbeförderungsschein erwerben bzw. führen, müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden, Ortskunde besitzen sowie gesundheitlich geeignet sind. Die Genehmigung zur Personenbeförderung wird für 5 Jahre erteilt und kann danach verlängert werden. Das Mindestalter, um den Personenbeförderungsschein zu erwerben, beträgt 21 Jahre, bzw. 19 Jahre bei Fahrern von Krankenkraftwagen. Die Fahrerlaubnis der Klasse B muss für mindestens 2 Jahre im Besitz des Bewerbers sein.


quelle


--------------------
birth, school, stadium, death
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
Beiträge
marco   personenbeförderungsschein   31 May 2007, 13:26
kickkult   quelle   31 May 2007, 13:31
tuesday   Nee das hat versicherungstechnische Gründe...   31 May 2007, 13:36
schildkroet   Danke, das war sehr aufschlussreich. Habe mich imm...   31 May 2007, 15:01
1 Nutzer liest/lesen dieses Thema (1 Gäste)
0 Mitglieder: