_
toggle menu eXmatrikulationsamt.de
online: 463 gäste

>Hartz IV: Die Kernpunkte

Themen Layout: Standard · Linear · [Outline] Thema abonnieren | Thema versenden | Thema drucken
post 01 Jul 2004, 11:08
avatar
Straight Esh
*********

Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

QUOTE

Ziel von Hartz IV

Das eigentliche Anliegen der Reform ist, Arbeitssuchende und ihre Hilfebedürftigkeit durch "intensive Betreuung" zu beseitigen. Zugleich wird die "Eigenverantwortung" von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erhöht, ihr Leben aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Kurzformel: Fördern und Fordern.

Förderung

In neuen "Job-Centern" sollen so genannte "Fallmanager" für die Betreuung von höchstens 75 Arbeitslosen zuständig sein. Als "persönliche Ansprechpartner" sollen sie deren Vermittlungshemmnisse erforschen. Zusammen soll eine verbindliche Eingliederungsvereinbarung erstellt werden. Sie enthält alle "Anforderungen an die Eigenbemühungen" des Arbeitslosen und die ihm gewährten Leistungen: im besten Fall einen neuen Job. Ansonsten können auch ABM, andere Beschäftigungs- oder Trainingsmaßnahmen vereinbart werden. Problem: Bei 29 Bewerbern auf eine freie Stelle im Osten dürfte die bessere Vermittlung Wunschtraum bleiben.

Unter 25-jährige

Wer jünger als 25 Jahre alt ist, bekommt einen Rechtsanspruch auf "unverzügliche" Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung.

Arbeitslosengeld II

Sozial- und Arbeitslosenhilfe werden zum neuen Arbeitslosengeld II zusammengefasst. Der Regelsatz für allein Stehende beträgt im Osten monatlich pauschal 331 Euro, im Westen 345 Euro. Ehepartner bekommen 90 Prozent des Regelsatzes, im Osten also 298 Euro, Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 199 Euro, ab 15 Jahre 265 Euro.

Wohngeld

Unterkunftskosten und Heizkosten werden, "soweit sie angemessen sind", in tatsächlich anfallender Höhe übernommen. Die Grenzen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

Bedürftigkeitsprüfung

Beim Arbeitslosengeld II finanziert der Steuerzahler den Lebensunterhalt. Deswegen erwartet der Gesetzgeber, dass Betroffene erst einmal eigenes Vermögen aufbrauchen. Ein noch in Arbeit befindlicher, bis zu 14 Seiten langer Fragebogen, zwingt sie zur Auskunft über ihre Wohnverhältnisse und Miete, Einkommen der Lebens- oder Ehepartner, auch der geschiedenen, Sparguthaben, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Schmuck und andere verkaufbare Wertgegenstände.

Geschütztes Vermögen

Ist das Einkommen des Lebenspartners höher als der pauschalierte Bedarf der Haushaltsgemeinschaft, gibt es nichts mehr. Barvermögen muss zunächst verbraucht werden, wenn es einen Grundfreibetrag von 200 Euro je Lebensjahr nicht übersteigt. Er darf höchstens 13 000 Euro betragen. Für Vermögen, dass der Altersvorsorge dient, gelten die gleichen Grenzwerte. Ausgenommen sind nur Riester-Verträge. Lebensversicherungen müssen verkauft werden. Selbstgenutzte Hausgrundstücke oder Eigentumswohnungen werden ebenso nicht als Vermögen berücksichtigt wie ein "angemessenes" Kraftfahrzeug.

Zumutbare Arbeit

Arbeitssuchenden ist künftig "jede Arbeit zumutbar", wenn sie nicht gegen Gesetz oder gute Sitten verstößt. Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ablehnt, dem wird das Arbeitslosengeld II für drei Monate um etwa 100 Euro gekürzt. Arbeitssuchenden unter 25 würde in diesem Fall das Geld völlig gestrichen.

Arbeits-Anreize

Wer durch geringen Lohn weniger verdient als er für den Lebensunterhalt braucht, darf künftig mehr von seinem Einkommen behalten als bisher. Die auf das Arbeitslosengeld II anzurechnenden Freibeträge sind nach Einkommen gestaffelt und enden erst bei einem Bruttoverdienst oberhalb von 1 500 Euro.


© SZ-Online vom 01.07.2004

Ich finde das eine tolle Sache. Vor allem die Bedürftigkeitsprüfung. Die heißt nämlich im Klartext: Wer sich keine Sorgen um seine Zukunft macht, alles Geld auf den Kopf haut etc. zieht im Bedarfsfall die besseren Karten. Derjenige, der sich monatlich 50 Euro abpresst für seine Lebensversicherung/Altersvorsorge hat den Zonk gezogen, weil er diese dann verkaufen, und davon leben muss. Ähnliches auch beim Bafög.


--------------------


bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
 
Antworten
post 01 Jul 2004, 17:48
avatar
Straight Esh
*********

Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Die Sache mit der zumutbaren Arbeit ist ganz einfach. Wer nämlich tiefer in die Materie eingestiegen ist, der stellt fest, dass als zumutbare Arbeit auch Arbeit definiert ist, die unter dem Sozialhilfe (Arbeitslosengeld II) Satz liegt. D.h. schlicht und ergreifend, dass die Politiker ihre eigenen Regeln, was denn zum Überlegen benötigt wird (nämlich der Sozialhilfesatz) aufbrechen wollen. Denn entweder nimmt man die Arbeit an, bei der man 250 Euro im Monat bekommt, oder man bekommt halt 100 Euro von der Sozialhilfe weniger. Klar, als Arbeitgeber ist das toll, man kann endlich seine Arbeit ultra unter Wert verticken (aus dem Tarifvertrag ist man schlauerweise ja schon ausgetreten). Bis jetzt wollte nur niemand Arbeit haben, bei der er weniger als die Sozialhilfe verdient. Ist ja auch relativ logisch. Aber jetzt muss man ja.
Und deswegen wird mit Inkrafttreten dieser Reform es auch mehr Arbeitsplätze geben. Für 250 Euro im Monat 3 Mal täglich das Klo vom Boss auslecken bis es sauber ist, und solche Geschichten.
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
Beiträge
Chris   Hartz IV: Die Kernpunkte   01 Jul 2004, 11:08
yocheckit   :angry: :blowup: ich sag dazu nix mehr!...   01 Jul 2004, 15:08
yocheckit   :konkret: :alletkloa:   01 Jul 2004, 18:31
chaoscamp   Man kann nur noch hoffen das man später nicht arbe...   01 Jul 2004, 23:42
yocheckit   dafür gibt's äußerst günstige öffentliche nahv...   04 Jul 2004, 18:07
Robotron72   Klasse, endlich mal jemand der das Ergebnis der ...   04 Jul 2004, 20:22
1 Nutzer liest/lesen dieses Thema (1 Gäste)
0 Mitglieder: