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hat mit wohngeld jemand erfahrung??
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 05 Jul 2004, 03:34
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old 's cool!         
Punkte: 9493
seit: 12.07.2003
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ja und? genau das ist doch sinn und zweck der sache! ich studiere ja auch noch nicht mal ein jahr an der uni..  ich glaub' das war auch so gemeint, dass man mindestens ein jahr hier den hauptwohnsitz haben muss, bevor man das geld bekommt. ansonsten könnte man sich ja in dresden anmelden, kohle kassieren und anschließend wieder zurückmelden. was mich jetzt zwecks wohngeld noch interessiert: kommt mal irgendwer vorbei und schaut sich die wohnung an? ich mein, ich kann doch sicherlich auch zwei räume in einer wg bewohnen, oder? und wenn, kommen die unangemeldet?
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Kleine Aster Ein ersoffener Bierfahrer wurde auf den Tisch gestemmt. * Irgendeiner hatte ihm eine * dunkelhellila Aster * zwischen die Zähne geklemmt. * Als ich von der Brust aus * unter der Haut * mit einem langen Messer * Zunge und Gaumen herausschnitt, * muß ich sie angestoßen haben, denn sie glitt * in das nebenliegende Gehirn. * Ich packte sie ihm in die Brusthöhle * zwischen die Holzwolle, * als man zunähte. * Trinke dich satt in deiner Vase! * Ruhe sanft, * kleine Aster! -Gottfried Benn (1912)-
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 05 Jul 2004, 09:39
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Das Geld vom Studentenwerk bekommt man direkt und ohne Umschweife. Naja. Ich glaub, da die Bearbeitungsfrist bei Ende des Jahres liegt, muss man immer bis Januar des nächsten warten. Aber irgendeine Sperrfrist, dass man schon ein Jahr hier wohnen muss gibt es nicht. Wahrscheinlich muss man aber zum Zeitpunkt der Bearbeitung in DD wohnen, und wann die genau ist, weiss man nicht (kann eben bis zum Dezember sein). Funktioniert wahrscheinlich so: sobald die Stadt Dresden Geld für ihre Einwohner bekommt, bekommen die Studenten auch ihre Knete.
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bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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 05 Jul 2004, 13:27
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5. Schein      
Punkte: 769
seit: 17.11.2003
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meine wohnung habense nich angekuckt wie das bei ner wg ist weiß ich nich. ich weiß, dass bei ner freundin mit nem sozialantrag vorbeigekommen sind unangemeldet. sie hat wg gemeldet, damit ihr freund nich mitzählt, aber das glaubense nich bei schlaf- und wohnzimmer  ich denke man muß die nich reinlassen, aber wenn man sich an der tür schon verquatscht... aber ich denke dass machen die nur bei auffälligen unstimmigen anträgen oder vielleicht sogar gart nicht bei der wohngeldstelle.
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 02 Jan 2006, 14:53
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Froschologe         
Punkte: 5016
seit: 01.10.2003
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Zitat(sQeedy @ 02 Jan 2006, 13:46) *ausgrab weil wieder aktuell*  Ich spiele auch mit dem Gedanken meinen HWS in DD anzumelden. Hab oben gelesen man braucht einen negativen Bafög-Bescheid zum beantragen? Was, wenn man erst gar keinen gestellt hat? Und wo könnte man konkret anrufen um sich ausführlich zu erkundigen?   du mußt für diesen bescheid zwingend bafög beantragen. die ablehnung die du dann erhälst, ist die einzige möglichkeit dann damit einen wohngeldantrag zu stellen. du kannst dafür beim sozialamt am fetscherplatz anrufen, erwarte aber keine ausschweifenden antworten, da die a) gerne ihr geld zusammenhalten b) angeblich erst nach stellen eines antrags rechtsverbindliche antworten gegeben werden dürfen (aussagen der tussis da) ich geb dir gleich als tip mit, daß a) in so ziemlich jeder lage zum tragen kommen wird und du da nix kriegst, sondern alles erkämpfen mußt. Dieser Beitrag wurde von wombat1st: 02 Jan 2006, 14:54 bearbeitet
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 02 Jan 2006, 14:54
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h0uSe NoT HoUsE         
Punkte: 3751
seit: 03.12.2003
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hauptwohnsitz anmelden geht ganz einfach auf jedem ortsamt... mit bafög etc hat das garnix zu tun... also jetzt das reine ummelden ist sogar PFLICHT innerhalb der ersten 2 wochen afaik mit dem wohngeld weiß ich net... aber frag doch einfach mal auf deinem ortsamt an ortsämter findest du hier: http://barrierefrei.dresden.de/index.html?...c78f77aa04ddfaa
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 02 Jan 2006, 15:35
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Zirpende Grille         
Punkte: 3688
seit: 17.06.2004
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Ich hab mal in meinem Ortsamt angerufen und die nette Frau hat mich auf unser Rathaus-Online gebracht. Ebenfalls meinte sie, man könne auch angeben, dass man aus den und den Gründen erst gar keinen Bafög-Antrag gestellt hat und dann würde das auch seinen Gang gehen. Weitere Infos vom Rathaus Online: Zitat Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, ist u.a. abhängig von der Haushaltgröße, dem Haushalteinkommen, den Wohnkosten (Energiekosten für Heizung, Elektrizität, Gas und Wasser werden nicht berücksichtigt), dem Ausstattungsgrad der Wohnung und der Baualtersklasse sowie der zugeordneten Mietenstufe.
Für die Stadt Dresden gilt die Mietenstufe 3. bzw. siehe auch hier: http://www.dresden.de/index.html?node=8727
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