Zitat(sQeedy @ 02 Jan 2006, 14:35)
Ich hab mal in meinem Ortsamt angerufen und die nette Frau hat mich auf unser Rathaus-Online gebracht. Ebenfalls meinte sie, man könne auch angeben, dass man aus den und den Gründen erst gar keinen Bafög-Antrag gestellt hat und dann würde das auch seinen Gang gehen.

genau deswegen meinte ich, gehe zum sozialamt, da die menschen beim ortsamt keine ahnung haben. dein wohngeldantrag wird in keinem falle bearbeitet, wenn du nicht diesen bafögnegativbescheid vorlegst.
Zitat(YaYstefan @ 02 Jan 2006, 14:55)
Ich bekomme kein bafög mehr und würde es auchmal "probieren" wollen...
ABER:
bis ich einen negativBescheid vom Bafögamt habe, dauert es LOCKER 4 Monate,wegen Auskunft eines Elternteils. . . .
vorher müsste man einen Antrag aufs Vordiplom stellen, der auch erst "bearbeitet" werden müsste...
wenn du kein vordiplom hast, bist du doch auch nicht mehr bafögberechtigt und kriegst demzufolge deinen negativbescheid.
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dann den antrag auf wohngeld, mit erneuter Auskunft der Eltern . . .
der geht recht fix auszufüllen und von deinen eltern reicht nen einfaches blatt papier in dem sie dir bestätige wieviel unterhalt sie zahlen.
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dann noch das Problem mit unserem Vermieter (seit 4 MOnaten noch kein Mietvertrag trotz 30x anrufen etc.)
Also ich glaube das ich die Fristen immer überschreite jedesmal wenn ich nur versuche das Wohngeld zu beantragen . ...
solange du erklären kannst warum du für alles so ewig brauchst lassen sich die fristen beliebig erweitern.
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vor 9 MOnaten wird da nix kommen ....
gibts da nicht was "vorher" ? ich meine wäre doch käse sonst, akuter Geldmangel und 9 monate warten lassen .. :/
nein, da wohngeld keine grundsicherung ist, sondern lediglich zur hebung deines wohlstands dient.
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Klappt das ganze eigentlich auch bei Wohnheimen???

theoretisch sind wohnheime einer
richtigen wohnung gleichgesetzt, daß wirst dem sozialamt aber nur mit nem anwalt erklären können.
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man könnte übrigens noch schauen, ob man einen antrag auf vorausleistung in härtefällen stellen kann. denn wo keine unterhaltspflicht seitens der eltern mehr besteht, muss das geld ja irgendwo herkommen und da kann man nicht 2 monate lang vom finger im mund leben..
s.o. wohngeld ist keine grundsicherung, deswegen kannst da auch keinen abschlag kriegen.
Dieser Beitrag wurde von tjay: 03 Jan 2006, 20:02 bearbeitet