und keiner schaut darauf, dass es vollkommen illegal ist, diese Daten mitzuloggen und sie dann auch noch weiter zu verbreiten, das interessiert niemanden.
das mit dem Handlungsgebot stimmt nicht. In Deutschland braucht man nämlich dafür einen Gerichtsbeschluss, und dann muss die Justiz ihr übriges tun. Alles andere fällt unter Selbstjustiz und ist genauso strafbar.
Nur hat die TU-Dresden einen Trumpf in der Hand, da ihre Nutzungsbestimmungen das Benutzen von EMule etc. untersagen. Damit darf sie die Anschlüsse der Betroffenen sperren.
Es bleibt der TUD aber vollkommen freigestellt, ob sie bestimmten Hinweisen nachgeht, oder nicht. Weiterhin darf sie die Daten der festgestellten Person in keinster Weise weitergeben.
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