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 12 Jul 2004, 13:04
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Alles Kapot!       
Punkte: 1459
seit: 08.04.2004
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Also ich bin ja immer son Glückspilz ... will hier jetzt nicht die ganze Geschichte breitreten, aber folgende Ausgangssituation: -bestelle T-Shirt bei eBay über Sofortkauf -bezahle einen Tag später -nach 2 Wochen Funkstille meld ich mich und frag was is -dumme Antwort (kein Zahlungseingang festgestellt) -eine Woche später (nach 2 neuen Mails von mir) mail: Artikel geht morgen raus -Artikel kommt an (also insgesamt 3 Wochen nach Bezahlung) ... nur leider nicht der, den ich bestellt hab (völlig anderes Design)  -schreibe sofort negative Bewertung(wahrheitsgemäß und sachlich) und mail, daß der Gelbetrag zurückgezahlt werden soll und ich das Teil dann zurückschicke -Antwort: QUOTE | Ganz sicher werde ich die Ware nun nicht zurücknehmen nachdem sie uns nun sowieso so toll bewertet haben. Vor diesem Kommentar wäre es kein Problem gewesen, desweiteren haben wir allen ebayern die Nachricht zukommen lassen, dass sich das Design des T-shirts etwas geändert hat. |
- ich hab dann nochmal an die Vernunft appeliert (sollte mal überlegen, ob ich nicht vielleicht doch "n bissl" Recht hab) - zeither nix mehr ... So gehts das natürlich nicht. Also überleg ich jetzt, wies weiter gehn soll. Jemand schonmal mit ner ebay-Beschwerde Erfahrungen gemacht? Vermutung liegt nahe, daß das T-Shirt von Angang an nicht lieferbar war ...
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 12 Jul 2004, 13:20
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Red doch mal mit dem Anwalt im StuRa. Deine Erzählung legt ja nahe, dass es sich hier um einen Händler handelt und nicht um eine Privatperson. Und selbst bei einer Privatperson kannst du den Gerichtsweg gehen damit der geschlossene Vertrag erfüllt wird. Seine Adresse hast du ja.
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bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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 12 Jul 2004, 13:30
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try to live while god says no         
Punkte: 3321
seit: 14.10.2003
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als wenn das Bewertungssystem irgendeinen Einfluss auf die REchtsgrundlage bei ebay hätte; das System is nur dazu da, anderen Käufern/Verkäufern zu zeigen, wie vertrauenswürdig so ein Mitglied ist. Allgemein kannste wohl sagen, dass ein Verkäufer eines Artikels auch verpflichtet ist, diesen Artikel so wie er ihn dort angeboten hat, zu verkaufen. Nachträgliche Änderungen kann man als Verkäufer dem Käufer nicht einfach aufzuwingen. Da muss man sich schon einigen: Entweder er nimmt den Artikel zurück und rückt die Kohle wieder raus oder er handelt mit dem Käufer n Abschlag aus - is doch logisch! Als erstes würd ich das mal ebay melden (man kann ja z.B. auch illegale Auktionen als Linkverweis an kontrolle@ebay.de schicken) - die können den Verkäufer zumindest von ihrem Markt ausschließen und das is ne Sache, die keinem Verkäufer bequem sein dürfte. Desweiteren würd ich mich bei ebay informieren, ob die rechtliche Schritte einführen oder ob Du dem Arsch mit "rechtlichen Schritten" drohen musst, desweiteren würde ich ihm mal sagen, dass das Bewertungssystem bei ebay keinerlei schlechter Nachruf ist und auch sonst in keinem Zusammenhang mit dem Kauf des T-Shirts hat, weil ebay nur ein System ist, das eine Marktfläche bietet, aber keinen direkten Einfluss auf den Handel hat. Malk abgesehn davon isses n offensichtlicher Beschiss und n Fehler vom Verkäufer, Artikel zu verkaufen, bei dessen Qualitäten er noch nicht sicher ist - ich kann auch kein Auto in rot verkaufen, wenn das Auto noch nich fertich is und ich nich weiss, ob das Auto nich hinterher blau lackiert wird. Da zieht auch nicht mehr das Recht keine Garantie zu geben.
Aber gib doch ma den Link zu der Auktion an - die Auktionen werden meistens ohnehin bis zu drei Monate auf deren Servern gespeichtert (entgegen der Aussage der Betreiber, die blieben nur einen Monat auf dem Server).
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 12 Jul 2004, 16:49
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Froschologe         
Punkte: 5016
seit: 01.10.2003
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@pummel
die frage ist, wie ernst es dir mit der sache ist. ich bin bei solchen sachen sehr konsequent. wie luzi schon gesagt hat, speicher auf jeden fall alle sachen offline!!!!!! WICHTIG!!!!! dann nimmst du dir alle unterlagen, WIRKLICH ALLE, und guckst nochmal, daß du wirklich keinen fehler gemacht hast. dann würde ich ihm ein einschreiben mit rückschein schicken, in dem du den sachverhalt noch kurz schilderst und dann eine frist setzt, bis zu der du dein geld wieder möchtest. schreib ihm keine email, da diese leider NICHT rechtsverbindlich sind. nebenbei solltest du auch erwähnen, daß du im falle des nicht bezahlens, ihn anzeigen wirst. wenn er dann nicht bezahlt, gehst du den nächsten morgen zur polizei und erstattest gegen ihn anzeige. das kostet dich nix, außer einer halben stunde zeit. da nimmst alle deine unterlagen mit hin und schilderst die sache. davon allein kriegst zwar noch kein geld wieder, aber spätestens in diesem moment wird dir das geld zahlen. das kannste glauben. habe schon einige solcher fälle erlebt (nicht ich selbst, da ich mich aus dem ebay handel zurückgezogen habe) aber ich weiß, glaube ich schon, wovon ich spreche. wenn er dann doch noch nicht gezahlt hat, kannst ihn dann immernoch pfänden lassen. das ist viel einfacher als es klingt. da mußt beim nächsten gericht (gibt ja hier in dd hoffentlich eins^^) so ne zettelei ausfüllen und damit erwirkst du dann einen titel gegen ihn. die sache kann man jetzt noch weiter spinnen, aber ich glaube, daß du das geld für das t-shirt dann schon längst von ihm wieder hast.
btw: er muß dir natürlich das geld für dein porto und das rückporto auch erstatten, da du ja sonst kosten hättest, die er als verkäufer zu tragen hat
ich hoffe ich konnte dir helfen.
Dieser Beitrag wurde von wombat1st: 12 Jul 2004, 16:50 bearbeitet
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Lacht kaputt, was euch kaputt macht!
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 12 Jul 2004, 17:16
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2. Schein  
Punkte: 84
seit: 27.12.2003
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Generell muß man mal festhalten das es nicht besonders clever ist nach einer negativen Bewertung noch Ansprüche zu stellen, bei dem Klientel das sich auf eBay so rumtreibt. Allerdings bezweifle ich das der Händler den Artikel umgetauscht hätte, bei Deiner Vorgeschichte klingt das jedenfalls nicht so. Der Händler weiß auch sehr gut das sich wegen solchen Kleinbeträgen kaum jemand die Arbeit machen wird den Rechtsweg einzuschlagen und damit wandert er sicher sehr gut. Ich bin auch der Meinung das man unter 50,-€ keinen Titel erwirken kann, kenn mich damit aber auch nicht besonders aus. Informier dich mal bei SnakeCity, das ist eine Community welche sich im Besonderen mit eBay-Betrug beschäftigt. Von eBay selbst hast Du nix zu erwarten, die interessieren sich für ihre Provision und der Rest ist relativ Wurst. Schreib auf jeden Fall wie das Ganze ausgeht, ist schon sehr interessant.
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Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht (StGB §328 Absatz 2 Nr.3)
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 12 Jul 2004, 19:15
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Alles Kapot!       
Punkte: 1459
seit: 08.04.2004
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OK, erstma thx an alle Antworten! Konsequent bin ich bei sonen Sachen eigentlich schon. Obwohls hier "nur" um 15 Ois geht, werde ich mir ganz sicher die Mühe machen ... Studenten haben ja Zeit. Habe jetzt nochmal ein Friedensangebot geschrieben und dann werd ich die Sache versuchen offline zu klären (mit Anzeige ...  das wird ein Spaß). Daß es nich clever war, daß ich die negeative Bewertung abgegeben hab is klar. Mich kotzt aber an, daß es scheinbar mehrere User gab, denen es ähnlich ging, die aber scheinbar ihre Bewertungen zurückgezogen haben oder aber bei 3 Wochen Wartezeit ohne Infos immer noch neutral bewerten. Deshalb werd ich mich auch net auf son Deal mit der Zurücknahme einlassen. Wenn man bei dem nich negativ bewertet, bei wem denn dann? Man wird sehn was da rauskommt
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 13 Jul 2004, 12:22
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2. Schein  
Punkte: 84
seit: 27.12.2003
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@ Chris:
"Ihr Schuldner muß kein Russisch können, er wird uns auch so verstehen!"
Aua, da kriegt man ja beim lesen schon Angst.
@ Pummel:
Viel Glück! Post mal wie´s ausgeht.
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netguru |
 18 Jul 2004, 12:09
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Abgemeldet
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Man kann anbieten die Bewertung im gegenseitigen Einverständnis zurückzunehmen.
Die Kommentare bleiben jedoch stehen, und danach kann man nicht nochmal bewerten.
Wir lernen: Alle Bewertungsmöglichkeiten so lange wie möglich aufheben.
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 14 Sep 2004, 13:47
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Alles Kapot!       
Punkte: 1459
seit: 08.04.2004
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Beschäftige mich grad wieder damit, also hier maln Update  Die Sache per Mail zu klären ging natürlich in die Buxen. Nach diesem Satz QUOTE | Soweit sie bereit sind ihre Bewertung zurückzunehmen sind wir bereit die Ware zurückzunehmen und ihnen den Kaufpreis zu erstatten... |
hab ichs aufgegeben. Ebay wollt mir auch net helfen. QUOTE | Fuer uns ist es hierbei leider nicht moeglich zu beurteilen, ob die Ware der Artikelbeschreibung entspricht, da wir den Zustand des Artikels nicht selbst in Augenschein nehmen und bewerten koennen.
Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Handelspartner auf und versuchen Sie, eine einvernehmliche Loesung zu finden. |
Blubb ... Tja, und auf mein Einschreiben hat der Typ auch nicht geantwortet. Also jetzt auf zur Polizei. Finds schade, daß man da echt so weit gehen muß ... aber was solls. Bin jetzt mal so frei und poste den ebay-Namen des Händlers: websell24 Dieser Beitrag wurde von Pummel: 14 Sep 2004, 13:48 bearbeitet
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