QUOTE (Chris @ 09 Aug 2004, 14:29) |
[..] Bei den Wiwis ist das auch anders, da gibs die Nachholklausur am Ende der Semesterferien, aber mitschreiben darf nur, wer durch die andere durchgefallen, oder krank war. [..] |
also ich weiß nich, ich hab wohl was verpasst! bei uns im hauptstudium sind die meisten prüfungen in der prüfungszeit gewesen - auch die wiederholerprüfungen!
wer's nich glaubt:
prüfungsangebotezu der prüfungsordnung muss ich allerdings yocheckit rechtgeben - ich kann mir jedesmal das schmunzeln nich verkneifen! weiß nich wer sich das ausgedacht hat...
ach so, man muss übrigens nicht gleich am gleichen tag nach der prüfung zum amtsarzt - es reicht glaub ich auch noch maximal 5 tage später...
QUOTE (Prüfungsordnung) |
§ 9 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß, Mängel im Prüfungsverfahren [..] (2) Der für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachte Grund muss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit des Prüfungskandidaten oder einer während der Prüfung eingetretenen Prüfungsunfähigkeit ist die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses innerhalb von fünf Werktagen nach dem Prüfungstermin erforderlich. [...]
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