Zahlreiche Marken-Handys der Spitzenklasse sind gegenwärtig mit Kartenvertrag bei den Mobilfunk-Netzbetreibern für einen Spottpreis zu haben. Doch Vorsicht: Wenn auf dem Handy das Logo des Netzbetreibers prangt, muss man darauf gefasst sein, dass die Funktionsweise des Handys nicht mehr der des Original-Handys des Herstellers entspricht, warnte Evelin Voß von der sächsischen Verbraucherzentrale am Montag in Leipzig.
Die so genannten Branding-Handys - branding heißt so viel wie mit einer Marke versehen, in diesem Fall mit der des Netzbetreibers - sind auf bestimmte Dienste des Netzbetreibers fest voreingestellt. Das erleichtert die Bedienung, wenn man beispielsweise Datendienste des Netzbetreibers in Anspruch nehmen will. Dazu gehören Logos, Klingeltöne, aber auch das Herunterladen von Spielen vom WAP-Portal des Netzbetreibers, E-Mails schreiben oder Bilder versenden.
Doch viele Branding-Handys "nötigen ihren Besitzern durch eine veränderte Menüführung und Tastenbelegung die neuen Dienste regelrecht auf", kritisiert Voß. Die Netzbetreiber wollten offensichtlich durch die möglichst häufige Anwahl ihrer kostenpflichtigen Datendienste das Geld für das stark verbilligte Handy wieder herein bekommen, bemängelt die Verbraucherschützerin. So erfolge beispielsweise der Zugang zum WAP-Portal des Netzbetreibers über eine eigens darauf programmierte Taste. Mit dieser können sich manche "gebrandeten" Handys selbst bei versehentlichem Drücken, etwa in der Jackentasche, direkt in das WAP-Portal des Netzbetreibers einwählen.
Ebenso würden sich im Handymenü Links finden, die ohne Nachfrage oder Hinweis auf die Folgekosten direkt auf das WAP-Portal führten. Die Branding-Handys könnten dadurch sehr schnell zur Kostenfalle werden, betont die Verbraucherschützerin.
Quelle: ddp (17.08.2004)
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