Ist ja klar, dass es verboten ist, aber die Strafe muss noch in einem Verhältnis zur Tat stehen. Damals musste ich für die Sache mit dem Fahrrad 880 DM bezahlen, während die Strafe für Ordnungswidrigkeiten die vergleichbar gefährlich, oder noch viel gefährlicher sind, wesentlich geringer war.
(z.B. falsche Fahrtrichtung in Einbahnstraße 30DM, Fahren über rote Ampel 100DM, rechts Überholen 80DM, 60 Km/h Geschwindigkeitsüberschreitung in Ortschaften 600DM)
Meine einsame Fahrradfahrt auf der menschenleeren Reichenbachstraße in der Nacht um 4, mit funktionsfähigem Licht etc., wurde offensichtlich bedrohlicher eingeschätzt, als die Fälle da oben. Da ging jegliche Verhältnismäßigkeit verloren und mein Glaube in das Rechssystem wurde erschüttert.
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