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GEZ-Fahnder: Was dürfen sie eigentlich?
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 22 Oct 2004, 17:32
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Punkte: 7060
seit: 01.10.2003
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Einige von Euch kennen kennen das ja schonQUOTE | Etwa 1000 GEZ-Jäger sind im Auftrag der Rundfunkanstalten unterwegs, um säumigen Zahlern den Garaus zu machen. Wir erklären, für welche Geräte man zahlen muß – und was die GEZ-Jäger dürfen, wenn sie vor der Haustür stehen.
Ins Haus lassen muß den unangemeldeten Besuch niemand. Zwar drohen die GEZ-Mitarbeiter ungastlichen Kunden gerne mit einem Hausdurchsuchungsbeschluß. „Den werden sie aber vom Richter kaum bekommen“, sagt der Bremer Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen. „Auch mit der Polizei wird ein Gebührenbeauftragter nicht kommen. Denn wer Gebühren nicht zahlt, begeht allenfalls eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Und in solchen Fällen gibt es in der Regel keine Durchsuchungen.“
Theoretisch muß man die Tür nicht einmal öffnen, wenn der findige Fahnder klingelt. Vor einer Auskunft kann sich aber niemand drücken. „Allerdings würde ich das nur schriftlich machen“, sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Denn nach unserer Erfahrung schüchtern viele GEZ-Beauftragte die Bürger ein. Davor sollte man sich schützen.“
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Also am besten gar nicht erst aufmachen und einen Bogen anforden, der dann aber ausgefüllt werden muss.
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Antworten
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 03 Mar 2005, 17:40
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3. Schein   
Punkte: 277
seit: 17.11.2004
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von spiegel.de (http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,344535,00.html):
ÖFFENTLICHER RUNDFUNK
EU stellt Finanzierung von ARD und ZDF in Frage
Der Umgang mit Rundfunkgebühren in Deutschland verstößt nach Auffassung der EU-Wettbewerbshüter zum Teil gegen EU-Recht. Die Brüsseler Beamten fordern eine präzisere Definition des Grundversorgungsauftrags, mehr Transparenz und die Gründung einer unabhängigen nationalen Aufsichtsbehörde.
Gebührenformular für ARD und ZDF: Finanzierung nicht mehr im Einklang mit EU-Recht Großbildansicht DDP Gebührenformular für ARD und ZDF: Finanzierung nicht mehr im Einklang mit EU-Recht Brüssel/Hamburg - EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hat Deutschland am Donnerstag zu umfangreichen Änderungen an der Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufgefordert. In einem Schreiben, das der Bundesregierung zuging und das SPIEGEL ONLINE vorliegt, fordert sie die zuständigen Stellen auf, Aufgaben und Finanzierung von ARD und ZDF zu präzisieren. Brüssel sei zu der "vorläufigen Auffassung gelangt, dass das gegenwärtige Finanzierungssystem ... nicht mehr in Einklang" mit EU-Recht stehe.
Die EU-Wettbewerbsbehörde folgte damit weitgehend Beschwerden des Privatsenderverbandes VPRT. Die Privaten hatten sich im April 2003 an die EU gewandt.
Zudem qualifizierten die Brüsseler Wettbewerbshüter die Rundfunkfinanzierung in Deutschland als eine Form staatlicher Beihilfe. Dies unterwirft die öffentlich-rechtlichen Anstalten strengeren Anforderungen bei der Verwendung ihrer Mittel als bisher. Die bisherige Finanzierung verfälsche in vielen Bereichen den Wettbewerb.
Kritik an Irland und den Niederlanden
An Irland und die Niederlande ergingen ähnliche Schreiben. Die drei Mitgliedstaaten müssten die erforderliche Transparenz herstellen und Quersubventionen für Tätigkeiten vermeiden, "die in keinem Zusammenhang mit dem Grundversorgungsauftrag stehen", erklärte die Behörde. Mit der Untersuchung werde das Vorrecht der Mitgliedstaaten nicht in Frage gestellt, "öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehanstalten zu errichten und zu finanzieren". Erforderlich seien aber Grundsätze für die Finanzierungsregelungen.
Forum Rundfunkgebühren - Zu viel Geld für ARD und ZDF? Diese Grundsätze müssen sich den Angaben zufolge beziehen auf eine "eindeutige Definition des Grundversorgungsauftrags, die Führung getrennter Bücher, so dass zwischen den öffentlich-rechtlichen und sonstigen Tätigkeiten unterschieden werden kann, und geeignete Mechanismen, um eine Überkompensation der öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten zu verhindern". Zudem müssten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die kommerziellen Tätigkeiten der öffentlich-rechtlichen Anstalten nach wirtschaftlichen Grundsätzen ausgeübt würden.
Dabei geht es auch um die Online-Aktivitäten von ARD und ZDF. Der VPRT hatte unter anderem kritisiert, dass Angebote wie die WDR-Partnerschaftsbörse Liebesalarm.de kostenfrei seien. Andere kommerzielle Anbieter seien dadurch im Nachteil.
Forderungen nach Kontrollinstanzen
Schließlich fordert Kroes die Gründung einer unabhängigen nationalen Behörde, die die Einhaltung dieser Grundsätze überwacht. Die EU-Kommission habe bereits an Frankreich, Italien, Spanien und Portugal ähnliche Forderungen gestellt, woraufhin diese Mitgliedstaaten im Sinne Brüssels reagiert hätten. Mit den Beschwerden in Deutschland und den Niederlanden seien nun aber neue Fragen aufgeworfen worden, wie etwa die Finanzierung der Online-Tätigkeiten.
EU-Kommissarin Kroes: Forderung nach eindeutiger Definition des Grundversorgungsauftrags
REUTERS
Dabei stelle Brüssel nicht in Frage, dass die Sender Online-Dienste als Teil der Grundversorgung anbieten. Umfang und Finanzierung dessen dürfe aber nicht von den Anstalten geregelt werden, sondern vielmehr vom Staat.
Deutschland, Irland und die Niederlande haben nun die Möglichkeit, sich zu den Forderungen zu äußern. Leiten die Mitgliedstaaten die erforderlichen Schritte ein, werde die Kommission den Fall zu den Akten legen, erklärte Kroes.
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