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GEZ-Fahnder: Was dürfen sie eigentlich?
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 22 Oct 2004, 17:32
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Punkte: 7060
seit: 01.10.2003
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Einige von Euch kennen kennen das ja schonQUOTE | Etwa 1000 GEZ-Jäger sind im Auftrag der Rundfunkanstalten unterwegs, um säumigen Zahlern den Garaus zu machen. Wir erklären, für welche Geräte man zahlen muß – und was die GEZ-Jäger dürfen, wenn sie vor der Haustür stehen.
Ins Haus lassen muß den unangemeldeten Besuch niemand. Zwar drohen die GEZ-Mitarbeiter ungastlichen Kunden gerne mit einem Hausdurchsuchungsbeschluß. „Den werden sie aber vom Richter kaum bekommen“, sagt der Bremer Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen. „Auch mit der Polizei wird ein Gebührenbeauftragter nicht kommen. Denn wer Gebühren nicht zahlt, begeht allenfalls eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Und in solchen Fällen gibt es in der Regel keine Durchsuchungen.“
Theoretisch muß man die Tür nicht einmal öffnen, wenn der findige Fahnder klingelt. Vor einer Auskunft kann sich aber niemand drücken. „Allerdings würde ich das nur schriftlich machen“, sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Denn nach unserer Erfahrung schüchtern viele GEZ-Beauftragte die Bürger ein. Davor sollte man sich schützen.“
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Also am besten gar nicht erst aufmachen und einen Bogen anforden, der dann aber ausgefüllt werden muss.
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Antworten
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 18 Feb 2005, 10:40
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-auf ein neues-    
Punkte: 372
seit: 29.11.2004
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ich muss sagen, dass ich da bis jetzt glück hatte, da mich die gez noch nie angeschrieben hat und ich wohne nun auch schon seit 2002 in dresden... blöd ist nur, dass ich im fall der fälle nicht mal nen befreiungsantrag stellen könnte, da dies (soweit ich weiß) nur für studenten gilt, welche auch bafög berechtigt sind, was ich natürlich nicht bin
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...carpe diem...
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