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GEZ-Fahnder: Was dürfen sie eigentlich?
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 22 Oct 2004, 17:32
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Punkte: 7060
seit: 01.10.2003
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Einige von Euch kennen kennen das ja schonQUOTE | Etwa 1000 GEZ-Jäger sind im Auftrag der Rundfunkanstalten unterwegs, um säumigen Zahlern den Garaus zu machen. Wir erklären, für welche Geräte man zahlen muß – und was die GEZ-Jäger dürfen, wenn sie vor der Haustür stehen.
Ins Haus lassen muß den unangemeldeten Besuch niemand. Zwar drohen die GEZ-Mitarbeiter ungastlichen Kunden gerne mit einem Hausdurchsuchungsbeschluß. „Den werden sie aber vom Richter kaum bekommen“, sagt der Bremer Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen. „Auch mit der Polizei wird ein Gebührenbeauftragter nicht kommen. Denn wer Gebühren nicht zahlt, begeht allenfalls eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Und in solchen Fällen gibt es in der Regel keine Durchsuchungen.“
Theoretisch muß man die Tür nicht einmal öffnen, wenn der findige Fahnder klingelt. Vor einer Auskunft kann sich aber niemand drücken. „Allerdings würde ich das nur schriftlich machen“, sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Denn nach unserer Erfahrung schüchtern viele GEZ-Beauftragte die Bürger ein. Davor sollte man sich schützen.“
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Also am besten gar nicht erst aufmachen und einen Bogen anforden, der dann aber ausgefüllt werden muss.
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Antworten
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 24 Feb 2005, 14:58
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Klapperstrauß         
Punkte: 4731
seit: 13.06.2004
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Noch mal n neuer Aspekt zu dem Thema, ich mache ja gerade Praktikum im Knast und letztens kam da einer von den Gefangenen an und war völlig durch den Wind, weil er von der GEZ Post bekommen hatte, in der stand, dass er um die 2 oder 3000 Euro nachzahlen soll, weil die nun wohl dahinter gekommen sein wollen, dass er vor ein paar Jahren keine Gebühren gezahlt haben soll. Der Witz ist, dass er zu der Zeit gerade mal wieder inhaftiert war, blöderweise kann man das nich mehr beweisen, weil er sich damals erstens nicht umgemeldet hat und zweitens keine Haftbescheinigung mehr von der Zeit hat (ist zwar irgendwo seine Schuld aber nun...) und man die auch leider nachträglich nicht mehr ausstellen kann, weil der PC nur noch auf die Jahre 2004 und 2003 zugreifen kann. Und wenn er das jetzt nicht bezahlen kann (was er nicht kann) und nicht beweisen kann, dass er das auch gar nicht muss (was er voraussichtlich wohl auch nicht kann), wird er also dann demnächst entlassen und hat gleich ordentlich Schulden anner Backe. Was wohl nich unbedingt hilft, in Zukunft ein straffreies Leben zu führen. Irgendwo fand ich das echt ziemlich krass.
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°° »Das stärkste Betäubungsmittel der Welt ist das Verlangen dazuzugehören....« °°°
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