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GEZ-Fahnder: Was dürfen sie eigentlich?
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 22 Oct 2004, 17:32
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Punkte: 7060
seit: 01.10.2003
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Einige von Euch kennen kennen das ja schonQUOTE | Etwa 1000 GEZ-Jäger sind im Auftrag der Rundfunkanstalten unterwegs, um säumigen Zahlern den Garaus zu machen. Wir erklären, für welche Geräte man zahlen muß – und was die GEZ-Jäger dürfen, wenn sie vor der Haustür stehen.
Ins Haus lassen muß den unangemeldeten Besuch niemand. Zwar drohen die GEZ-Mitarbeiter ungastlichen Kunden gerne mit einem Hausdurchsuchungsbeschluß. „Den werden sie aber vom Richter kaum bekommen“, sagt der Bremer Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen. „Auch mit der Polizei wird ein Gebührenbeauftragter nicht kommen. Denn wer Gebühren nicht zahlt, begeht allenfalls eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Und in solchen Fällen gibt es in der Regel keine Durchsuchungen.“
Theoretisch muß man die Tür nicht einmal öffnen, wenn der findige Fahnder klingelt. Vor einer Auskunft kann sich aber niemand drücken. „Allerdings würde ich das nur schriftlich machen“, sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Denn nach unserer Erfahrung schüchtern viele GEZ-Beauftragte die Bürger ein. Davor sollte man sich schützen.“
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Also am besten gar nicht erst aufmachen und einen Bogen anforden, der dann aber ausgefüllt werden muss.
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Antworten
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 03 Mar 2005, 16:08
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-auf ein neues-    
Punkte: 372
seit: 29.11.2004
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QUOTE (CannonFodder @ 02 Mar 2005, 21:53) | Aber befreihen lassen kannst du dich trotzdem da du ja nur student bist und somit kein einkommen hast, den antrag bekommst du beim stura |
und was ist, wenn man student ist, nebenbei arbeiten muss, um sich das studium zu finanzieren, da man kein bafög bekommt? da hab ich ja quasi ein eigenes einkommen...bekomm ich da trotzdem ne befreiung?
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...carpe diem...
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