Also er spendet 81000 Euro an ein SOS-Kinderdorf, aber das Geld bleibt trotzdem bei ihm?  *kratz* Laut Einkommenssteuergesetz sind "Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke bis zur Höhe von insgesamt 5 vom Hundert des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 2 vom Tausend der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abzugsfähig." Um 81000 Euro abzugsfähig zu machen, müsste Herr Meyer demnach 1620000 Euro im Jahr verdienen.
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Reinhard Pfaffenberg sagt: "Ich bin ein löblicher und keuscher Mensch. Ich fordere: - Verbot von unlöblicher Musik (z.B. Hipf Hüpf- und Felsen-Musik - Verbot von unlöblichen Sendungen im Fernsehen - Verbot von Handsprechtelefonen - Verbot von Tanzlokalen und Lichtspielhäusern - Verbot von Drogen und Alkohol - Verbot von Trittbrettern, Rochenbrettern und Rollschuhen BITTE WERDEN AUCH SIE LÖBLICH!" http://www.loeblich.tk/
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