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>Cannabis-Konsum am Steuer Verurteilungen erschwert

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post 13 Jan 2005, 11:38
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Verurteilung von Autofahrern wegen Haschisch-Konsums erschwert

Karlsruhe (ddp). Das Bundesverfassungsgericht hat für eine Verurteilung von Autofahrern wegen Haschisch-Konsums engere Grenzen gezogen. Für eine Ordnungswidrigkeit reiche «nicht mehr jeder Nachweis» des Cannabis-Hauptwirkstoffs THC im Blut eines Verkehrsteilnehmers aus, betonten die Karlsruher Richter in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.

Die Verfassungsbeschwerde eines Mannes, der «wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von Cannabis» zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot verurteilt worden war, hatte damit Erfolg. Er hatte einen Joint geraucht und war 16 Stunden später mit seinem Auto wegen einer anderen Angelegenheit zur Polizei gefahren. Diese entnahm ihm wegen «körperlicher Auffälligkeiten» eine Blutprobe, in der eine sehr geringe Menge THC nachgewiesen wurde.

Das Verfassungsgericht wies jedoch darauf hin, dass sich infolge des technischen Fortschritts die Nachweisdauer für THC «wesentlich erhöht» habe. Spuren der Substanz ließen sich nunmehr über mehrere Tage, unter Umständen sogar Wochen nachweisen. «Für Cannabis trifft daher die Annahme des Gesetzgebers von der Identität der Wirkungs- und Nachweiszeit nicht mehr zu», heißt es in dem Beschluss. Festgestellt werden müsse daher eine THC-Konzentration, die es «als möglich erscheinen lässt», dass jemand Auto fuhr, obwohl seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war. (AZ: 1 BVR 2652/03 - Beschluss vom 21. Dezember 2004).

Quelle: yahoo Nachrichten
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post 15 Jan 2005, 21:19
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Straight Esh
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Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Man beachte doch mal die Vorgänge im Körper. Während Alkohol ein Blocker für Nervenzellen ist, wirkt THC auf diese eher anregend. Signale werden viel stärker an das Gehirn weitergeleitet. Dadurch ist es sehr gut möglich, dass man viel mehr im Strassenverkehr registriert. Dummerweise ist aber unser Gehirn nicht darauf getrimmt, so viele Informationen zu verarbeiten, bzw. kann dies auch gar nicht. Deshalb steigt wiederum die Reaktionszeit, weil ja die ganze "Rechenpower" für die Aufnahme verwendet wird. Es wird aber durch diese Reizüberflutung auch die Risikobereitschaft gesenkt, da durch die starke Beanspruchung eine Abschätzung des Zukünftigen viel schwieriger wird, wie etwa bei Alkohol, wo viele Fakten einfach nur ausgeblendet werden.

Generell gehören allerdings keinerlei bewusstseinsverändernde "Dinge" in den Strassenverkehr. Weder Alkohol (die 3 Bier gehen noch 0,5 Promille Grenze ist ja ein Unding, weil viele nicht richtig einschätzen können, wo die 0,5 Promille liegen, nicht etwa, weil man mit 0,5 Promille schon fahruntüchtig ist) noch Drogen, noch Medikamente, noch Partnerschaftsprobleme, noch Handy, eigentlich auch kein Radio und keine redenden Mitfahrer.


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