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>Aktionstag an der TU & Demo in Leipzig Fällt das Gesetz gegen Studiengebühren?

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post 21 Jan 2005, 12:52
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Punkte: 4082
seit: 23.05.2003

Demonstration am 03.02.05

Kundgebung gegen Studiengebühren in Leipzig um 13:00.
Abfahrt in Dresden um 10:45 vorm Potthoffbau.
Für die kostenlose Fahrt die Anmeldung nicht vergessen!


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post 24 Jan 2005, 18:20
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TU - StuRa


Punkte: 4
seit: 13.10.2004

hier mal ne etwas ausführlichere, doch sehr gute Darstellung, warum eigentlich

der ganze Stress zum Zwecke des 26.01., 27.01 und schließlich 03.02.05 ...

Gerne zum Vor- und Verlesen an "Neulinge" in diesem Thema. Eine gewisse

Handskizze mit den Basisinformationen, um für den 27.01. Arbeitsmut schöpfen zu

können. dev.gif


Hochschulreform: Gebühren kassieren und Demokratie abschaffen?
26.01.2005: Trübe Aussichten für die Hochschulen.


Es wird wahrscheinlich ein kalter Januartag sein, wenn die obersten Richter der
Republik das Urteil im tristen Saal des Karlsruher Verfassungsgerichts
verkünden. Ebenso kalt und trist könnte es dann künftig an den Hochschulen
zugehen. Studiengebühren von mindestens 500 Euro ab dem ersten Semester - das ist dann vielleicht keine graue Theorie mehr, sondern traurige Realität. Und
dazu Studierendenvertretungen, die per Gesetz oder sogar von den
Hochschulleitungen nach Belieben entmachtet werden.

2002, kurz vor der Bundestagswahl, hatte der Bundestag eine Novelle des
Hochschulrahmengesetzes (HRG) beschlossen, mit dem der Bund grundsätzliche
Rahmenbedingungen für die Hochschulen erlässt. Inhalt dieser 6. Novelle: Ein
bundesweites Studiengebührenverbot und die Verpflichtung für die Länder, in
ihren Hochschulgesetzen die Verfasste Studierendenschaft zu verankern. Zwar ist
das Studiengebührenverbot unzureichend, weil es den Ländern freie Hand lässt,
Langzeit- oder Zweitstudiengebühren einzuführen, wie vielerorts ja bereits
geschehen. Aber immerhin ist das Erststudium bislang noch gebührenfrei. Noch
ist das Erststudium gebührenfrei Das kann sich jedoch bald ändern. Sechs
unionsgeführte Bundesländer haben Klage gegen diese Novelle vor dem
Bundesverfassungsgericht erhoben. Formal wird die Klage damit begründet, dass
der Bund mit der 6. HRG-Novelle Länderkompetenzen beschneidet. Doch dahinter
stecken andere bildungspolitische Ziele: Im August kündigte Hamburgs
Wissenschaftssenator Jörg Dräger (parteilos) an, für die unionsgeführten
Bundesländer ein einheitliches Studiengebührenmodell zu entwerfen. Nach diesen
Plänen sollen Studierende zukünftig mindestens 500 Euro pro Semester zahlen.
Der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) geht das jedoch noch nicht weit genug. Sie
forderte im Juni die Freiheit für Hochschulen, über Einführung und Höhe von
Studiengebühren allein entscheiden zu können. Demnach sollen Studierende sogar
2.000 bis 3.000 Euro pro Semester abdrücken.

Für studentische Mitbestimmung sieht´s düster aus

Düster sieht´s auch für studentische Mitbestimmung und Demokratie an den
Hochschulen aus. Obwohl die Verfasste Studierendenschaft - bisher noch - im HRG
verbindlich festgeschrieben ist, macht sich die hessische Landesregierung
zurzeit daran, die Studierendenvertretungen zu entmachten (mehr dazu auf Seite
3). Wenn eine Wahlbeteiligung von 25% nicht erreicht wird, so die Pläne von
Roland Koch (CDU), sollen die Beiträge, die die Studierenden pro Semester für
ihre Selbstverwaltung zahlen, radikal gekürzt werden. Die Folge: politische
Handlungsunfähigkeit der hessischen ASten. In Bayern und Baden-Württemberg ist
es schon längst zappenduster. Die Verfasste Studierendenschaft wurde dort
bereits vor Jahren komplett abgeschafft.


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