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>Studiengebühren

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post 06 Feb 2005, 21:46
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Straight Esh
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Jetzt sind sie ja erlaubt. Was für Modelle gibt es eigentlich? Was wisst ihr schon über Studiengebühren. Seid ihr der Meinung, dass es lohnt dagegen zu kämpfen, oder sollen wir sie lieber auf uns zukommen lassen?


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post 26 Jan 2013, 01:54
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versucht
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Zitat(Waldschach @ 25 Jan 2013, 17:44)
an der HTW gibt es bereits Verwaltungsgebühren).

achso? wie hoch ist diese Verwaltungsgebühr denn? Wer muss sie entrichten? An wen wird sie entrichtet?

Zitat
An der HTW Dresden werden weder Studien- noch Prüfungsgebühren erhoben, es wird lediglich ein Semesterbeitrag von allen Studierenden (Deutsche und Ausländer) entrichtet.
Dieser Semesterbeitrag für das Studentenwerk und den Studentenrat wird jährlich angepasst und beträgt derzeit 223,70 Euro (2012).
Qualle

Zitat
Kosten / Finanzierung
Studiengebühren

Für grundständige und konsekutive Studiengänge werden generell keine Studiengebühren erhoben.
Qualle

willst du jetzt darauf hinaus?:
Zitat
Für ein Zweitstudium werden zusätzlich zum Semesterbeitrag Gebühren in Höhe von 300,00 Euro erhoben, die unter bestimmten Voraussetzungen jedoch erlassen werden können.
Qualle

DAS ist nämlich erst seit neuestem so!

Ansonsten:

Zitat
Falls der Betrag für die Rückmeldung nicht bis zum 22.02.2013 an der HTW Dresden verbucht sein sollte, wird entsprechend der Gebührenordnung der Hochschule eine Säumnisgebühr in Höhe von 20,00 Euro (lt. Gebührenordnung vom 11.02.2011) fällig.
Qualle

Zitat
Eine zusätzliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR wird erhoben, wenn die Rückmeldung nicht form- und fristgemäß erfolgt. Das bedeutet, dass der Semesterbeitrag innerhalb der ersten Vorlesungswoche des Semesters im Immatrikulationsamt eingegangen sein muss bzw. alle anderen mit der Rückmeldung zu erbringenden Nachweise in diesem Zeitraum erbracht sein müssen. Erfolgt dies nicht fristgemäß, erhält der Student auf dem Postweg eine Mahnung zusammen mit einem Bescheid über die Erhebung der zusätzlichen Verwaltungsgebühr.
Qualle

In dieversen Quellen wird der Beitrag, der an das Studentenwerk geht auch "Verwaltungsgebühr" bezeichnet.

In Sachsen gibt es de facto keine Studiengebühren für grundständige und konsekutive Studiengänge. De iure sind Gebühren für Langzeitstudenten und Studenten im Zweitstudium möglich. Dies, besonders was das Zweitstudium betrifft, aber nicht erst seit heute.
Auch gibt es schon seit langem Studiengänge in Sachsen, in denen (bis zu 1,5kEuro je Semester) Studiengebühren verlangt werden - Computational Logic im internationalen Studium z.B.


edith: wens interessiert

Zitat
Gesamter Semesterbeitrag für das Sommersemester 2013  221,30 EUR
davon:
I. Studentenschaftsbeitrag  149,80 EUR
I. a) für Semesterticket *)  145,20 EUR
I. b) für Studentenrat/Fachschaft  4,60 EUR
II. Studentenwerksbeitrag  71,50 EUR

Hinweis: Der Studentenschaftsbeitrag ist nicht an allen Hochschulen gleich, da die Beiträge für die Studentenräte variieren. Auch das Semesterticket kann nicht von allen Studierenden in Anspruch genommen werden. So bezahlen z. B. die Studierenden der Berufsakademie Sachsen kein Semesterticket, sondern nur den Studentenwerksbeitrag.
Qualle

Dieser Beitrag wurde von aeon: 26 Jan 2013, 02:25 bearbeitet


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