die BILD ist ein druckwerk, keine zeitung - also so sehe ich das. gabs da nicht auch mal ein urteil, dass sie sich gar nicht "zeitung" nennen dürfen? konnte auf anhieb nix dazu finden ausser gerüchteküche...
okay, lt. PresseG gilt:
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§ 5 Sorgfaltspflicht der Presse Die Presse hat alle Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt unter Berücksichtigung von Herkunft und Inhalt auf ihre Wahrheit hin zu prüfen. Sie ist verpflichtet, Druckwerke von strafbarem Inhalt freizuhalten. |
aber demgegenüber steht wahrscheinlich (bin kein jurist):
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§ 1 Freiheit der Presse
(1) Die Presse ist frei. Sie unterliegt nur den durch das Grundgesetz zugelassenen Beschränkungen. Gesetzen, die für jedermann gelten, ist auch die Presse unterworfen. (2) Eine Zensur findet nicht statt. [...] |
wie wäre das z.B. mit dem eulenspiegel oder dem MAD-magazin? der einzige unterschied liegt doch darin, dass der leser im fall BILD
glaubt, die wahrheit zu lesen und im fall eulenspiegel
weiss, dass er es nicht tut.
übrigens: jede vierte rüge des dt. presserates geht an die BILD.. golo mann sagte dazu einmal: "die Springerische Machtballung ist zu einem zentralen Problem unseres Landes geworden." (sinngemäß)