Ab 2007 schiebt die EU endlich vielen unlauteren Geschäftspraktiken im Werbegeschäft den Riegel vor. Ab dann kann jeder Verbraucher Anzeige erstatten, wenn ihm folgendes wiederfährt:
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Folgende Praktiken sind dann verboten: Die Behauptung, ein Produkt sei von einer öffentlichen oder privaten Stelle bestätigt oder genehmigt worden, obwohl das nicht der Fall ist. Die Behauptung, der Kauf einer Ware könne die Chancen bei einem Glücksspiel erhöhen. Die Behauptung, ein Produkt könne Krankheiten, Funktionsstörungen oder Missbildungen heilen. Ein Produkt als „gratis“, „umsonst“ oder „kostenfrei“ zu beschreiben, obwohl der Verbraucher Folgekosten zu tragen hat. Werbematerialien einer Rechnung beizufügen, die den Eindruck vermitteln, das Produkt sei bereits bestellt, obwohl dies nicht der Fall ist. Ansprechen über Telefon, E-Mail oder sonstige Medien, obwohl dies unerwünscht ist. |
Aus der SZ-Online