Bisher ist das "nur" eine Idee von Kanzler und Rektorat, die sie - zugegeben - sehr vorantreiben. Die Umwandlung und Übertragung in eine Stiftung öffentlichen Rechts geht nur per Gesetz. Also müsste das der sächsische Landtag beschließen. Der müsste sich erstmal damit befassen...
Das Land wäre dann aber sicher sehr stark in den obersten Aufsichtgremien der öffentlich rechtlichen Stiftung vertreten - würde damit aber "nur" noch strategische Entscheidungen beeinflussen können. Auf operative Entscheidungen (Einstellungen, Studiengänge, Gebaüdesanierung...) gäbe es für sLand dann keine direkten Einfluss - nur indirekt über die Definition von allgemeinen Verfahrensweisen und Standards.
Nicht zuletzt bleibt die Uni auch als Stiftung von den Geldern des Landes abhängig. Der Einfluss über dieses Druckmittel bliebe also weiter bestehen.
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