Die TU Dresden möchte ab 2006 sich zu einer Stiftung des öffentlichen Rechts wandeln. Unter diesem Dach soll eine zweite Stiftung die Medizinische Fakultät und das Uniklinikum wieder vereinen. Juristen, Hochschulpolitiker und Professoren bewerteten das Konzept positiv. Es soll der Universität mehr Freiräume bei Baumaßnahmen aber auch in finanziellen und personellen Fragen einräumen. Um in Zeiten fehlender Staatszuschüsse Geld aus Spenden und Fördertöpfen zu bekommen sei eine Stiftung die geeigneste Rechtsform. Dazu muss der Freistaat das Eigentum auf die Stiftung übertragen. Die Zuschüsse von 200 Millionen jährlich sollen auch weiterhin fließen.