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US-Abgeordnetenhaus billigt Gesetz Koma-Patientin kann wieder künstlich ern
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 21 Mar 2005, 09:30
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Punkte: 7060
seit: 01.10.2003
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QUOTE | US-Abgeordnetenhaus billigt Gesetz Koma-Patientin kann wieder künstlich ernährt werden
Der Streit um das Leben einer Komapatientin in den USA ist entschieden: Nach dem Senat hat nun auch das Abgeordnetenhaus ein Sondergesetz verabschiedet, das die Komapatientin Terri Schiavo aus Florida am Leben erhalten soll. Die Abgeordneten stimmten mit 203 zu 58 Stimmen für den Entwurf. Ein erster Abstimmungsversuch im Repräsentantenhaus war am Widerstand einiger Demokraten gescheitert.
US-Präsident George W. Bush hatte seinen Osterurlaub unterbrochen und war von Texas nach Washington zurückgekehrt, um das neue Gesetz zu unterzeichnen. "Jeder weiß, dass Zeit jetzt ein wichtiger Faktor ist", sagte Präsidentensprecher Scott McClellan. Sobald das Gesetz rechtskräftig ist, können Schiavos Eltern vor ein Bundesgericht ziehen, um die Entscheidung ihres Schwiegersohns rückgängig zu machen. Dieser hatte in der vergangenen Woche nach fast siebenjährigem Rechtsstreit eine Einstellung der künstlichen Ernährung seiner 41-jährigen Frau durchgesetzt.
Demonstration Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Demonstration für die Verlängerung von Schiavos Leben] Die Sondersitzung war von republikanischen Parlamentariern kurz nach der Entscheidung der Mediziner beantragt worden, die künstliche Ernährung der Patientin einzustellen. Die Ärzte im Woodside Hospice in Pinellas Park in Florida hatten am Freitag die Magensonde entfernt, über die Schiavo künstlich ernährt wird. Die Mediziner hatten damit gerechnet, dass sie innerhalb von 14 Tagen sterben wird, sollte die Entscheidung zum Absetzen der künstlichen Ernährung nicht revidiert werden.
Streit zwischen Ehemann und Eltern
Schiavos Ehemann Michael hatte sich gegen lebensverlängernde Maßnahmen eingesetzt und argumentiert, seine Frau hätte nicht gewollt, in ihrem Zustand auf Dauer künstlich am Leben erhalten zu werden. Sie war 1990, im Alter von 26 Jahren, nach einem Herzinfarkt ins Koma gefallen und hatte keine schriftliche Erklärung über eventuell gewollte Sterbehilfe hinterlassen. Die streng katholischen Eltern Schiavos hatten jedoch alle Hebel in Bewegung gesetzt, um ihre Tochter am Leben zu erhalten. Zuletzt hatte Schiavos Mutter direkt an Bush appelliert, ihre Tochter nicht sterben zu lassen.
In dem jahrelangen Streit um lebensverlängernde Maßnahmen für die Patientin hatten mehrere Gerichtsinstanzen in Florida Schiavos Ehemann Recht gegeben. Das Oberste Gericht der USA hatte es zudem drei Mal abgelehnt, in dem Fall zu intervenieren. Vom Gericht bestellte medizinische Gutachten kamen allerdings zu dem Schluss, dass ihr Gehirn so schwer geschädigt sei, dass sie ihre kognitiven Fähigkeiten niemals
Quelle: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen |
Was denkt ihr, wer handelt richtig? Ihr Eheman, der sie "erlösen" wollte? oder der Senat, der die Frau mit dem erlassenen "Eil-"Gesetz um jeden Preis am Leben halten will?
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Antworten
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 28 Mar 2005, 09:51
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4. Schein    
Punkte: 456
seit: 01.12.2003
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@prophet: Dein Beispiel mit den Tabletten ist gut. Ich finde es geht jeweils im konkreten Einzelfall um die Bewertung der Situation und vor allem, um menschenwürdiges Leben und auch Sterben (damit haben wir ja alle heute ein Problem) und um Lebensqualität. Ich hatte am WE darüber noch intensive Diskussionen mit einer Ärztin. Und gerade in solchen Fällen ist einfach so, dass kein Arzt ad hoc einfach mal so über den Daumen über Leben und Tod entscheidet. Die Kollegin hatt mich auch nochmal über das Krankheitsbild aufgeklärt. Und da ist nach 15 Jahren einfach nix mehr zu machen. Diese Frau ist tod, weil das Stammhirn abgestorben ist (Denken, Fühlen, Erinnerungen etc.) egal ob sie weiter künstlich ernährt wird oder nicht. Nur das Kleinhirn (Atmung usw.) funktioniert noch. Und gerade hier stellt sich die Frage, warum aktive Sterbehilfe nicht erlaubt sein sollte, und man Terri statt dessen verhungern und verdursten lässt.
Es gibt auch noch wesentlich schlimmere Fälle, wie eine Querschnittslähmung vom Halse abwärts. Und auch gerade für diese Fälle finde ich, sollte auf Wunsch des Patienten ein sanfter Tod eingeleitet werden können. Ich würde z.B. so nie weiterleben wollen. Bei den Patientenverfügungen muss also dringend was getan werden.
Zu den von Dir geforderten Beispielen kann ich nur auf die intensiven Gespräche mit meinem ehemaligen Chef verweisen, dessen quasi Schwiegermutter (Mutter der Lebensgefährtin) ein solcher Fall ist. Und der im Krankenhaus eine Vielzahl solcher Leidensgeschichten inklusive psychologischer Betreuung der Angehörigen mitbekommen hat. Nach seiner Auskunft halten am längsten noch die Frauen als Angehörige so etwas ne ganze Weile aus (Betreuung und Besuche des Kranken usw.), der Rest kann irgendwann einfach nicht mehr und die Mädels packen das auch nicht ewig. Und das wissen auch die Psychologen, die nur begrenzt helfen können. Seine Lebensgefährtin brauchte Jahre, um in ein halbwegs normales Leben zurückkehren zu können und wieder arbeitsfähig zu sein. Da war z.B. der erste Kinobesuch ohne Unterbrechung (sie rannt immer raus, weil es hätte ja was mit der Mutter sein können) ein Riesenakt.
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Dry your eyes mate, I know you want to make her see how much this pain hurts. But you've got to walk away now, it's over.
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