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US-Abgeordnetenhaus billigt Gesetz Koma-Patientin kann wieder künstlich ern
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 21 Mar 2005, 09:30
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Punkte: 7060
seit: 01.10.2003
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QUOTE | US-Abgeordnetenhaus billigt Gesetz Koma-Patientin kann wieder künstlich ernährt werden
Der Streit um das Leben einer Komapatientin in den USA ist entschieden: Nach dem Senat hat nun auch das Abgeordnetenhaus ein Sondergesetz verabschiedet, das die Komapatientin Terri Schiavo aus Florida am Leben erhalten soll. Die Abgeordneten stimmten mit 203 zu 58 Stimmen für den Entwurf. Ein erster Abstimmungsversuch im Repräsentantenhaus war am Widerstand einiger Demokraten gescheitert.
US-Präsident George W. Bush hatte seinen Osterurlaub unterbrochen und war von Texas nach Washington zurückgekehrt, um das neue Gesetz zu unterzeichnen. "Jeder weiß, dass Zeit jetzt ein wichtiger Faktor ist", sagte Präsidentensprecher Scott McClellan. Sobald das Gesetz rechtskräftig ist, können Schiavos Eltern vor ein Bundesgericht ziehen, um die Entscheidung ihres Schwiegersohns rückgängig zu machen. Dieser hatte in der vergangenen Woche nach fast siebenjährigem Rechtsstreit eine Einstellung der künstlichen Ernährung seiner 41-jährigen Frau durchgesetzt.
Demonstration Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Demonstration für die Verlängerung von Schiavos Leben] Die Sondersitzung war von republikanischen Parlamentariern kurz nach der Entscheidung der Mediziner beantragt worden, die künstliche Ernährung der Patientin einzustellen. Die Ärzte im Woodside Hospice in Pinellas Park in Florida hatten am Freitag die Magensonde entfernt, über die Schiavo künstlich ernährt wird. Die Mediziner hatten damit gerechnet, dass sie innerhalb von 14 Tagen sterben wird, sollte die Entscheidung zum Absetzen der künstlichen Ernährung nicht revidiert werden.
Streit zwischen Ehemann und Eltern
Schiavos Ehemann Michael hatte sich gegen lebensverlängernde Maßnahmen eingesetzt und argumentiert, seine Frau hätte nicht gewollt, in ihrem Zustand auf Dauer künstlich am Leben erhalten zu werden. Sie war 1990, im Alter von 26 Jahren, nach einem Herzinfarkt ins Koma gefallen und hatte keine schriftliche Erklärung über eventuell gewollte Sterbehilfe hinterlassen. Die streng katholischen Eltern Schiavos hatten jedoch alle Hebel in Bewegung gesetzt, um ihre Tochter am Leben zu erhalten. Zuletzt hatte Schiavos Mutter direkt an Bush appelliert, ihre Tochter nicht sterben zu lassen.
In dem jahrelangen Streit um lebensverlängernde Maßnahmen für die Patientin hatten mehrere Gerichtsinstanzen in Florida Schiavos Ehemann Recht gegeben. Das Oberste Gericht der USA hatte es zudem drei Mal abgelehnt, in dem Fall zu intervenieren. Vom Gericht bestellte medizinische Gutachten kamen allerdings zu dem Schluss, dass ihr Gehirn so schwer geschädigt sei, dass sie ihre kognitiven Fähigkeiten niemals
Quelle: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen |
Was denkt ihr, wer handelt richtig? Ihr Eheman, der sie "erlösen" wollte? oder der Senat, der die Frau mit dem erlassenen "Eil-"Gesetz um jeden Preis am Leben halten will?
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Antworten
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 31 Mar 2005, 23:49
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Hockeyprophi         
Punkte: 2765
seit: 22.01.2005
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QUOTE | Außerdem sagen wir den Menschen: Der Umstand, dass Sie A gesagt haben und nach Zürich gekommen sind, heißt nicht, dass Sie auch B sagen und sterben müssen. Sie sind völlig frei, diesen Raum wieder zu verlassen. |
"Wenn ihr mit unserer Politik nicht zufrieden seid, dann steht es euch frei das Land zu verlassen." "Wenn ihr für ein Auto keine 60000€ zahlen wollt, dann steht es euch frei nach Rumänien zu ziehen und dafür das Auto zum Preis von 20000€ zu bekommen." ---------- QUOTE | Aber wer hier im Grundsatz nachgibt, riskiert einen Bewusstseinswandel. Wenn man ein bestimmtes Alter erreicht hat und pflegebedürftig ist, wenn man für die Gesellschaft teuer und für Angehörige eine Last wird, dann würde es künftig heißen: "Hör mal, hier gibt es doch einen Ausweg, da gibt es doch dieses Medikament." Da entsteht Druck auf alte, kranke Menschen. Das wäre verheerend. |
Ein interessanter Ansatzpunkt für weitere Streitgespräche. Darauf wird geantwortet: QUOTE | Das schwächste Argument, weil es keine Beweise dafür gibt. |
Ein zweckentfremdentes Gegenargument, um die "Behauptung" des Gegners im Leeren stehen zu lassen. (Anscheinend hat der werte Herr Minelli Schopenhauer gelesen.) ---------- QUOTE | Andere ziehen in deutsche Pflegeheime, weil sie Angst haben, in ihrer Heimat getötet zu werden. |
Antwort: QUOTE | weil der Mensch selbst die letzte Handlung vollziehen muss. Und wenn er das nicht will, tut er es nicht. |
Für mich das reinste Blabla, um sich vor jeder Verantwortung zu drücken. ---------- QUOTE | Weil sie mit niemandem angstfrei über das Thema reden können. Das geht nur, wenn ich für deren Wunsch offen bin, wenn ich sage: Ich versuche, dich wieder ins Leben zurückzuführen. Aber ich wäre auch in der Lage, dir zum Tode zu verhelfen. Erst diese Situation öffnet den Weg in eine bessere Zukunft. |
Eine, wie ich finde, zu krasse und ganz und gar unakademische Hypothese, die vielleicht nicht einmal in 15% der Fälle zutrifft. ---------- QUOTE | Nach meiner Auffassung besteht Hilfe darin, dass man einen Menschen mit Suizidwunsch von dieser Überlegung abbringt. Nicht, dass man ihm hilft, seinen Wunsch zu vollenden. Es ist unnatürlich, dass ein Mensch sterben will. Das Normale ist, dass ein Mensch leben will. |
Ein ganz bedeutender Satz! ---------- ---------- QUOTE | Woran erkennt man, wann eine Behandlung sinnlos ist? Hoppe: Wenn man einem Menschen Leiden zufügen oder sein Leiden verlängern würde. Wenn keine Rettung mehr möglich ist, sondern nur noch Betreuung. |
Da hier eher über die Fäller diskutiert wird, bei denen der Patient selbst den (Frei-)tod wählen kann, ist diese These wohl die bedeutsamste unserer Diskussion. Doch von meiner Seite müsste ich sofort fragen: Wer beurteilt, ob der Patient (der sich nicht ausdrücken kann) leidet, bzw. ob ihm Leid zugefügt wird? Woher weiß man zum jetzigen Zeitpunkt, ob in 5, 10, 15, 20, 30 Jahren keine Rettung mehr möglich ist? Dieser Beitrag wurde von der-prophetII: 31 Mar 2005, 23:52 bearbeitet
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Nichts ist schöner als der eigene Geist!
Sp..T...A...Ges 8 .. 6.. 6 .. 12
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