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>Zeugen Jehovas staatlich anerkannt Urteil des OVG in Berlin

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post 24 Mar 2005, 14:34
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h0uSe NoT HoUsE
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Urteil in Berlin

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Zeugen Jehovas müssen staatlich anerkannt werden

Die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas muss nach einem Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts (OVG) als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt werden. Damit entschieden die Richter gegen das Land Berlin, das diese Anerkennung verweigert hatte. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Das Land Berlin prüft nun eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.


Seit mehr als zehn Jahren stritten die Zeugen Jehovas juristisch darum, vom Land Berlin als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt zu werden. Der seit 1993 dauernde Fall ging durch alle Instanzen und war im Mai 2001 schon einmal vom Bundesverwaltungsgericht mit Auflagen an die Vorinstanz - das OVG - zurückverwiesen worden.

Gütliche Einigung am Land Berlin gescheitert

Zuletzt hatte das OVG Berlin im Dezember 2004 eine gütliche Einigung vorgeschlagen. Danach sollte das Land Berlin der Religionsgemeinschaft den Körperschaftsstatus zuerkennen. Im Gegenzug wurde von den Zeugen Jehovas verlangt, unwiderruflich und bundesweit geltend, auf das Recht zur Erhebung von Kirchensteuern, der Erteilung von Religionsunterricht an staatlichen Schulen sowie auf das so genannte Dienstherrenprivileg zu verzichten. Während die Zeugen Jehovas bereit waren, den Vergleich anzunehmen, lehnte das Land Berlin ab.

Der Grund: Die Religionsgemeinschaft verhalte sich intern anders, als sie es nach außen darstelle. Der Vorsitzende Richter, Jürgen Kipp, erklärte dazu: "Es gibt keine Auskünfte von Familiengerichten oder Schulpsychologen, die belegen, dass die Zeugen Jehovas eine Drucksituation aufbauen, wenn sich ein Familienmitglied von der Gemeinschaft abwendet". Die Aussagen von Aussteigern reichten nicht aus, weil erst ihr psychischer Hintergrund überprüft werden müsse. "Diese Arbeit hat das Land Berlin seit zwölf Jahren nicht geleistet", kritisierte er.

Steuervergünstigungen und Religionsunterricht

Mit der jetzigen Gerichtsentscheidung steht den Zeugen Jehovas als Körperschaft öffentlichen Rechts alles zu, worauf sie beim Vergleich verzichten wollten. Denn eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die religiöse Zwecke verfolgt, darf Gemeindehäuser unterhalten, Religionsunterricht erteilen und Kirchensteuer einziehen. Sie hat ein Recht auf steuerliche Vergünstigungen und darf in Rundfunkräten vertreten sein. Köperschaften offentlichen Rechts stehen unter staatlicher Aufsicht.


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post 24 Mar 2005, 15:44

runderneuert
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also es ist vielleicht zuviel des guten, zu behaupten, bei den zeugen wird hirnwaesche betrieben, aber so waers zumindest kein wunder, das sich keine druckmittel finden lassen.

andererseits ist einem ins gewissen reden noch keine hirnwaesche und was spricht eigentlich gegen solcher art gemeinschaft?

ich selber kenne einen fall, kurz geschildert:
sie ist zeugin von geburt an, lernt nen netten jungen mann kennen, beide verlieben sich, sie steigt aus dem "verein" aus, weshalb auch ihre eltern den kontakt zu ihr sehr stark einschraenken (aussteiger sind halt nicht erwuenscht*)
fazit: er ist nun mit ihr "an bord" und garnicht mal ungluecklich, im gegenteil...er hat neue ziele neue leidenschafften entdeckt, die er vorher nicht kannte, naja und die eltern ham ihre tochter wieder mehr lieb ^^

ob die zeugen nun gut oder schlecht sind...darueber kann man wohl ewig streiten, ich denke es gibt gute und schlechte zeugen....aber man sollte den guten keine steine in den weg legen. (wobei ich eher fuer die guetige einigung gewesen waere)

*: das hat aber weniger mit beitragszahlungen, denn mehr mit der ansicht dieser "religion" zu tun
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