_
toggle menu eXmatrikulationsamt.de
online: 354 gäste

>Zeugen Jehovas staatlich anerkannt Urteil des OVG in Berlin

Themen Layout: Standard · Linear · [Outline] Thema abonnieren | Thema versenden | Thema drucken
post 24 Mar 2005, 14:34
avatar
h0uSe NoT HoUsE
*********

Punkte: 3751
seit: 03.12.2003

Urteil in Berlin

user posted image

Zeugen Jehovas müssen staatlich anerkannt werden

Die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas muss nach einem Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts (OVG) als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt werden. Damit entschieden die Richter gegen das Land Berlin, das diese Anerkennung verweigert hatte. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Das Land Berlin prüft nun eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.


Seit mehr als zehn Jahren stritten die Zeugen Jehovas juristisch darum, vom Land Berlin als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt zu werden. Der seit 1993 dauernde Fall ging durch alle Instanzen und war im Mai 2001 schon einmal vom Bundesverwaltungsgericht mit Auflagen an die Vorinstanz - das OVG - zurückverwiesen worden.

Gütliche Einigung am Land Berlin gescheitert

Zuletzt hatte das OVG Berlin im Dezember 2004 eine gütliche Einigung vorgeschlagen. Danach sollte das Land Berlin der Religionsgemeinschaft den Körperschaftsstatus zuerkennen. Im Gegenzug wurde von den Zeugen Jehovas verlangt, unwiderruflich und bundesweit geltend, auf das Recht zur Erhebung von Kirchensteuern, der Erteilung von Religionsunterricht an staatlichen Schulen sowie auf das so genannte Dienstherrenprivileg zu verzichten. Während die Zeugen Jehovas bereit waren, den Vergleich anzunehmen, lehnte das Land Berlin ab.

Der Grund: Die Religionsgemeinschaft verhalte sich intern anders, als sie es nach außen darstelle. Der Vorsitzende Richter, Jürgen Kipp, erklärte dazu: "Es gibt keine Auskünfte von Familiengerichten oder Schulpsychologen, die belegen, dass die Zeugen Jehovas eine Drucksituation aufbauen, wenn sich ein Familienmitglied von der Gemeinschaft abwendet". Die Aussagen von Aussteigern reichten nicht aus, weil erst ihr psychischer Hintergrund überprüft werden müsse. "Diese Arbeit hat das Land Berlin seit zwölf Jahren nicht geleistet", kritisierte er.

Steuervergünstigungen und Religionsunterricht

Mit der jetzigen Gerichtsentscheidung steht den Zeugen Jehovas als Körperschaft öffentlichen Rechts alles zu, worauf sie beim Vergleich verzichten wollten. Denn eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die religiöse Zwecke verfolgt, darf Gemeindehäuser unterhalten, Religionsunterricht erteilen und Kirchensteuer einziehen. Sie hat ein Recht auf steuerliche Vergünstigungen und darf in Rundfunkräten vertreten sein. Köperschaften offentlichen Rechts stehen unter staatlicher Aufsicht.


--------------------
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
 
Antworten
post 25 Mar 2005, 12:38
avatar
∴~∇~∞~Δ~Ξ
*********

Punkte: 7060
seit: 01.10.2003

QUOTE (gfx-shaman @ 24 Mar 2005, 18:30)
ich find scientology mit zeugen jehovas zu vergleichen etwas vermessen...nur nebenbei wink1.gif

blink.gif
Scientology ist doch auch eine annerkanntre Kirche und die sind sicherlich krasser als die Zeugen.
Das wollte ich damit sagen ...


--------------------
∴ ~ ∇ ~ ∞ ~ ◊ ~ ☺ ~ ☼wie∞oben∞so∞unten☼ ~ ☻ ~ ■ ~ ∅ ~ Δ ~ Ξ
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
Beiträge
#npnk   Zeugen Jehovas staatlich anerkannt   24 Mar 2005, 14:34
gfx-shaman   also es ist vielleicht zuviel des guten, zu behaup...   24 Mar 2005, 15:44
der-prophetII   ich hatte auch mal einige zeit mit den zeugen jeho...   24 Mar 2005, 16:41
gfx-shaman   nappunk: lies genau was ich schreibe...du hast ni...   24 Mar 2005, 16:53
gfx-shaman   ich find scientology mit zeugen jehovas zu verglei...   24 Mar 2005, 19:30
Atanasoff   Zu den Zeugen kann ich nur soviel sagen: Ich habe ...   25 Mar 2005, 01:03
1 Nutzer liest/lesen dieses Thema (1 Gäste)
0 Mitglieder: