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>Index verbotener Musikstücke wo online einsehen???

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post 30 Mar 2005, 04:39
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h0uSe NoT HoUsE
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seit: 03.12.2003

Wo kann ich denn diesen Index anschauen welche Musikstücke in Deutschland verboten sind??

hab schon vergebens sämtliche Suchmaschinen geplündert aber bin nirgends auf etwas brauchbares gestoßen...
welches amt bzw institution ist denn für sowas zuständig?

der verfassungsschutz?
wenn ja..dann haben die auf ihrer site nix drin was nach nem index aussieht

wäre cool wenn mir jemand helfen könnte


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Antworten(1 - 7)
post 30 Mar 2005, 07:45
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Froschologe
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Punkte: 5016
seit: 01.10.2003

die bpjs im familienministerium ist dafür zuständig.
ob es alleridngs nen richtigen online-indeX gibt, weiß ich auch nicht.


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post 30 Mar 2005, 09:37
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Heiler
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guck mal da:

Indexliste

hab 5 min gegoogled lol.gif


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der KNM hat deine Freundin weggeschmissen
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post 30 Mar 2005, 11:45
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Froschologe
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seit: 01.10.2003

@neopop

deine liste ist aber nicht vollständig, da ich so einige musik vermisse, von der ich weiß, daß sie indiziert ist.

laut bundesprefstelle.de
QUOTE
Die BPjM gibt darüber hinaus alle drei Monate das "BPjM-Aktuell" heraus. Es enthält die Liste aller indizierten Trägermedien und eine Auflistung aller Medien, die beschlagnahmt oder eingezogen worden sind sowie einen redaktionellen Teil. In den Monaten, in denen das "BPjM-Aktuell" nicht in seinem Gesamtumfang erscheint, informiert die Bundesprüfstelle über die Neuindizierungen, die in einem Kurzinfo zusammengefasst sind.



Eine kostenfreie Einsicht in das "BPjM-Aktuell" ist in zahlreichen öffentlichen Bibliotheken möglich. Die BPjM beliefert dazu auf Anfrage Bibliotheken über den Freiverteiler. Aus Gründen des Jugendschutzes erfolgt keine Bereitstellung der amtlichen Indizierungsdaten im Internet.
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post 30 Mar 2005, 11:49
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Heiler
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Punkte: 1987
seit: 08.12.2004

guck mal bei den beschlagnahmten kram .... hab ich auch erst gedacht das es viel zu wenig is
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post 30 Mar 2005, 11:56
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Hockeyprophi
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seit: 22.01.2005

selbst rambo2 und rambo3 sind indiziert?
seltsam...

Dieser Beitrag wurde von der-prophetII: 30 Mar 2005, 11:56 bearbeitet


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post 30 Mar 2005, 12:04

3. Schein
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Die Indizierung bezieht sich IMHO immer auf die Originalversion. Die Filme, die hierzulande im Fernsehen zu sehen sind, sind alle so geschnitten, dass sie da problemlos durchkommen.
Indiziert heisst ja nicht automatisch verboten, sondern nur, dass es nicht Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht werden darf. In Videotheken sind beispielsweise die originalen Fassungen verschiedener Filme erhältlich (Rambo, Starshipp Troopers, From Dusk till Dawn etc.)

Das gleiche gilt für Spiele. Command & Conquer - Generals ist indiziert, C&C - Generäle (also die deutsche Fassung) wegen einiger kleinerer Änderungen dagegen nicht.

Der Hrothgar
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