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>Eine kleine BAföG-Frage Magistertutorial

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post 06 Apr 2005, 10:08
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Hockeyprophi
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seit: 22.01.2005

Und zwar folgende:

Nehmen wir an ein Student bekommt BAföG, er ist im 4. Semester und muss die Zwischenprüfung erledigen, um weiter BAföG zu erhalten. Er musste weiterhin das Latinum nachholen, was er zum Glück schon im 3. Semester bestanden hat. Er studiert ein Hauptfach, ein Nebenfach A und ein Nebenfach B.

I.) Nun habe ich gehört, dass in besonderen Fällen (darunter soll auch das Nachholen des Latinums fallen) das BAföG auch noch im 5. Semester gezahlt wird, wenn man seine Zwischenprüfung im 4. Semester nicht antritt.

-Welcher Wahrheitswert könnte hier zugeordnet werden?-

II.) Der Student nimmt im 4. Semester an der Zwischenprüfung für das Hauptfach und das Nebenfach A teil. Für Nebenfach B kann er sich nicht anmelden, da er seine Scheine nicht vollständig hat.
a] Er besteht die Zwischenprüfung im Hauptfach und im Nebenfach A und will/muss seine Zwischenprüfung für Nebenfach B auf das 5. Semester verschieben.

-Bekommt er auch im 5. Semester BAföG (auch wenn er kein Latinum machen musste?)-

b] Er besteht die Zwischenprüfung im Hauptfach, fällt aber im Nebenfach A durch und muss sie im 5. Semeter wiederholen, dazu noch im Nebenfach B (das erste mal) zur Zwischenprüfung antreten.

-Bekommt er auch im 5. Semester BAföG (auch wenn er kein Latinum machen musste?)

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Ich hoffe hier kann mir weitergeholfen werden. Ich danke schonmal im Voraus.


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post 07 Apr 2005, 14:51
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Hockeyprophi
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und das antwortete mir der stura (ich war, zugegeben, etwas über die schnelle antwort (positiv) überrascht):

QUOTE
zu I.
Generell ist das Nachholen des Latinums nur für diejenigen BAföG-Empfänger
als Grund für eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer bzw. eine
verspätete Vorlage des Leistungsnachweises zu werten, die ihr ABitur vor
dem 1. Oktober 2001 in den neuen Bundesländern gemacht haben. Für
ebendiese trifft deine I. Aussage zu.

zu IIa.
Wenn jemand keine Gründe für noch nicht absolvierte Scheine vorzulegen
hat, die unter § 15 Abs. 3 BAföG erfasst sind, wird die BAföG-Förderung so
lange ausgesetzt, bis der STudent wieder "im Plan" ist, d.h. vom
Prüfungsamt für alle Fächer bestätigt bekommt, dass er dem Stand seines
jeweiligen Semesters entspricht.

zu IIb.
ähnlich wie a., da immer noch das ANtreten zur richtigen Zeit fehlt. Wenn
er durch beide Nebenfächer durchfallen würde, würde er im 5. Semester
BAföG erhalten, da das ANtreten und Durchfallen ihm die Möglichkeit gibt,
in § 15 Abs. 3 Nr. 4 hineinzurutschen, was eine Förderung bis zum
nächstmöglichen Prüfungstermin ermöglichen würde.
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