Zitat(Socres @ 19 Jul 2007, 16:10)
tja der rechtsnachfolger ist nunmal die brd, und richtig
du bist deutschland
Erstmal bin ich Vogtländer...
Dann sei noch das BVerfG zitiert:
Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug [sic] auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“
Jaja, wir habens schon nicht leicht
Nachtrag: Zum Ausgangspunkt der Diskussion kann ich nichts beitragen, ... beim besten Willen nicht.
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Dieser Beitrag wurde von abadd0n: 19 Jul 2007, 18:52 bearbeitet