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Beisitzer?

Wer macht denn sowas ausser Frau Tillmann??
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post 21 Aug 2007, 12:43
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2. Schein
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Punkte: 76
seit: 03.07.2006

Ich soll demnächst mal Zwischenprüfung machen, beim Herrn Vollbrecht. Die Frau Tillmann, eigentlich als Beisitzer gedacht, hat nun gemeint, sie hätte keine Zeit.
Wer kann denn sowas noch machen? Jeder? Oder nur welche von derselben Professur wie Vollbrecht (Medienpädagogik - so viele sin das ja garni)?
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post 21 Aug 2007, 14:01
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alleingelassen.
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seit: 22.10.2004

Eigentlich sollte da jeder, der auch Lehre macht (also auf jeden Fall die Docs, evtl. auch wiss. Mitarbeiter), in Frage kommen. Freilich nur vom Institut Soz.päd/SA/Wohlfahrtswiss. Berufen werden die Beisitzer formal von der Prüfungskomission, aber das ist wie gesagt nur eine Formalität.

Frag doch mal den G. Stecklina (WEB130), der soll in mündlichen Prüfung recht cool drauf sein. Vollbrecht müsste natürlich einverstanden sein, klar.

#a


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..:: Wir sind gekommen Dunkelheit zu vertreiben, in unseren Händen Licht und Feuer ::..
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post 21 Aug 2007, 15:36

4. Schein
****

Punkte: 370
seit: 18.01.2004

es kannd durchaus sein, dass der beisitzer erst ein zwei tage vorher bescheid weiß. es muss nur jemand sein, der sich mit dem stoffgebiet auskennt, also kein frachfremder, aber sich jemanden zu organisieren, kann ja nicht schaden. aber in der regel schließt sich so ein mensch mit seinem urteil dem ersten prüfer an und schreibt das protokoll.
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post 21 Aug 2007, 23:19

3. Schein
***

Punkte: 291
seit: 10.08.2006

Habe auch beim Vollbrecht gemacht. Kann dir doch eigentlich egal sein wenn die Tillmann keine Zeit hat oder? Wenn dir der Volli n Termin zugesagt hat ist es ja sein Problem wo er n Beisitzer her bekommt. Die Tillmann hat eh nix gesagt/gefragt nur still und leise Protokoll geführt.
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post 22 Aug 2007, 01:21
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alleingelassen.
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Punkte: 9598
seit: 22.10.2004

Stümmt, allerdings ist die Idee, sich selbst ein wenig um den Beisitzer zu kümmern, statt es der Prüfungskomission zu überlassen, auch nicht ganz unintelligent wink.gif
#a
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post 22 Aug 2007, 07:02
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6. Schein
*******

Punkte: 1339
seit: 27.01.2005

mag sein, aber der beisitzer hat in der regel keine funktion und nix zu sagen. außer die vorlesung wurde von mehreren gehalten und die dürfen auch fragen stellen.
naja, außer bei euch an der fakultät ist das anders wink.gif


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„Das Herz hat seine Gründe, die die Vernunft nicht kennt!“
-B. Pascal-
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post 22 Aug 2007, 08:59
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Straight Esh
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Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Normalerweise hat der Beisitzer schon eine Funktion. Das Sächsische Hochschulgesetz schreibt dazu:
Zitat(§23)
(9) Prüfungsleistungen in Hochschulabschlussprüfungen und in Prüfungen, deren Bestehen Voraussetzung für die Fortsetzung des Studiums ist, sind in der Regel von mindestens zwei Prüfern zu bewerten. Mündliche Prüfungen sind von mehreren Prüfern oder von einem Prüfer in Gegenwart eines sachkundigen Beisitzers abzunehmen.



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