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Verfassungsbruch?

Who gives a s..t
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post 21 Sep 2007, 21:00
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Exmatrikulator
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Punkte: 2083
seit: 17.08.2006

@aktsizr
Art.2 II GG
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Die Trageweite des ersten Satzes dürfte wohl klar sein.

Dein Ansatz "die sind eh verloren, also abschießen" enbehrt m.E. jeglichen Anstandes. Willst du dich hinstellen und Urteil über Leben und Tod fällen? Wer gibt dir das Recht? Erweitere Fragestellung: Bist du Befürworter oder Gegner der Todesstrafe?


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post 21 Sep 2007, 22:05
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Physically Peter
*********

Punkte: 2366
seit: 09.11.2004

ich verstehe ihn auf gewisser weise schon,
weil gegen Art.2 II GG wird doch bzgl. möglicher opfer am boden auch verstossen, wenn man die hände einfach in der schoss legt und nichts macht, obwohl man könnte.

-> entscheidungsträger oder pilot möchte ich auf jeden fall nicht sein, denn man hat im beschriebenen extremfall immer "blut" an seinen händen...

Zitat
Dein Ansatz "die sind eh verloren, also abschießen" enbehrt m.E. jeglichen Anstandes. Willst du dich hinstellen und Urteil über Leben und Tod fällen?


solche entscheidungen werden immer wieder bei größeren katastrophe getroffen...


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Hier steht nichts



Coca-Cola und die dynamische Welle sind eingetragene Schutzmarken der The Coca-Cola Company; koffeinhaltig
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post 21 Sep 2007, 22:52

4. Schein
****

Punkte: 370
seit: 18.01.2004

Zitat(the ox @ 21 Sep 2007, 18:37)
Ja ja, die Fahrradarmee ... smile.gif Aber! Beckstein heißt der Phantasiefreund. Und der kommt dazu aus dem Binnenland Bayern.

Zur Diskussion Menschen im Terrorflieger vs Menschen im vom Terrorflieger bedrohten Hochhaus gibt es eine schöne Denkaufgabe von Jürgen Becker: "Wenn demnächst ein A380 mit 900 Passagieren an Bord entführt wird und auf ein Hochhaus zufliegt, in dem sich 400 Menschen befinden, wird dann das Hochhaus gesprengt, um die Passagiere zu retten?"
*

gute frage.

aber ich dachte beck hat das gesagt, aber egal beck oder beckstein, was ist denn da der unterschied. der eine kommt aus dem frankenwald und der andere aus dem bärenwald.
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post 21 Sep 2007, 23:23

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Punkte: 1459
seit: 03.04.2006

Zitat(stabilo @ 21 Sep 2007, 22:00)
@aktsizr
Art.2 II GG
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Die Trageweite des ersten Satzes dürfte wohl klar sein.

Dein Ansatz "die sind eh verloren, also abschießen" enbehrt m.E. jeglichen Anstandes. Willst du dich hinstellen und Urteil über Leben und Tod fällen? Wer gibt dir das Recht? Erweitere Fragestellung: Bist du Befürworter oder Gegner der Todesstrafe?
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Willst du dich hinstellen und Urteil über Leben und Tod fällen? -- Ja. Die, die noch nicht verloren sind, sollen leben. Natürlich Gegner.


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Gebrauchte, geprüfte SATA/IDE (500GB, 160GB, 120GB) Festplatten? --> https://www.exmatrikulationsamt.de/6058033
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