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Hartz IV zu wenig um gesund zu leben (und Bafög auch)
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 17 Sep 2007, 09:30
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Die sueddeutsche.de Zeitung berichtet, dass das Arbeitslosengeld II zu niedrig ist, um sich ausgewogen zu ernähren. Gerade einmal für 4-6-jährige ist der gezahlte Betrag ausreichend und auch nur, wenn man konsequent beim Discounter kauft. Um einen Teenager zu ernähren bräuchte man aber aktuell einen Betrag von 4,68 täglich, der über den gezahlten 3,42 Euro liegt. http://www.sueddeutsche.de/,ra15m5/gesundh...kel/373/133126/Ein Hartz-IV-Bezieher erhält übrigens für seinen Lebensunterhalt 347 Euro, während ein voll bafögberechtigter Student dafür 333 Euro erhält. Somit ist es auch für den normalen Studenten unmöglich sich gesund zu ernähren.
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bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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Antworten
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 17 Sep 2007, 11:29
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3. Schein   
Punkte: 256
seit: 18.07.2006
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Zitat(valex22000 @ 17 Sep 2007, 10:47) Nein, ein Student kann (korrekt) so um die 400 euro dazuverdienen... Ein ALG II Empfänger kann auch 10.000 verdienen, wenn er denn arbeitet... oder gibt's da einen Denkfehler meinerseits? [...]  Link4206 Euro darf man sich im Jahr dazu verdienen, ohne dass es Einschränkungen beim Bafög gibt. Verdient man z.b. 120 Euro mehr ( also 4326 Euro), so bekommt man im nächsten BWZ 120 Euro durch 12 Monate = 10 Euro weniger pro Monat Bafög. So hab ich das zumindest verstanden. Zitat Nebenjob Der mtl. Freibetrag auf das Einkommen von Studierenden liegt nur bei € 215. Durch die Pauschale für Werbungskosten von mind. € 77 und einer Pauschale für Sozial-versicherungsbeiträge erhöht sich der Betrag auf durchschnittlich brutto monatlich € 350. Für verheiratete Studierende und für deren Kinder gibt es weitere Freibeträge von € 480 bzw. € 435, wobei Einkünfte dieser Personen den Freibetrag mindern. Liegt der Verdienst über den oben genannten Beträgen, wird der übersteigende Betrag von der BAföG-Leistung abgezogen. Auf Antrag kann ein weiterer Teil des Einkommens frei bleiben (mtl. bis zu € 205), wenn z. B., wie an der FH in Wedel, SEMESTERGEBÜHREN zu entrichten sind. Bei einem FACHPRAKTIKUM wird ein Freibetrag nicht gewährt, so dass bei € 100 Praktikantenvergütung bereits 19 € angerechnet werden. Quelle: Bafög+NebenjobZitat Ein Hartz-IV-Bezieher erhält übrigens für seinen Lebensunterhalt 347 Euro, während ein voll bafögberechtigter Student dafür 333 Euro erhält. Somit ist es auch für den normalen Studenten unmöglich sich gesund zu ernähren. Stimmt nur teilweise. Ein voll bafögberechtigter Student, der bei seinen Eltern lebt, bekommt maximal 377 Euro. Jemand, der nicht zu Hause wohnt, kann bis zu 530 Euro erhalten. Ich denke auch, dass das Hartz IV-Geld mehr als dürftig ausfällt. Allerdings finde ich, dass die 530 Euro für einen Studenten, der nicht mehr zu Hause lebt, völlig ausreichen. Ebenso wie die 377 für einen zu Hause lebenden Studenten, da er mit großer Sicherheit den Kühlschrank nicht selbst auffüllen muss und wenn er liebe Eltern hat, auch keine Miete zahlt. Dieser Beitrag wurde von _joschi_: 17 Sep 2007, 11:31 bearbeitet
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"Wir haben keinen großen Krieg, keine große Depression. Unser großer Krieg ist ein spiritueller, unsere große Depression ist unser Leben."
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