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> Selbstmord und Strafrecht Was gibts denn da?

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post 09 Oct 2007, 18:20
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2. Schein
**

Punkte: 76
seit: 03.07.2006

Ich warte immerno auf meine Accountfreigabe fürs Jura-Forum, deswegen stell ich meine Frage erstma hier rein:

Wie sieht denn das so aus im Strafrecht oder in irgendwelchen andren Gesetzbüchern mit dem Thema Selbstmord und Beihilfe zum Selbstmord oder viellei auch zu unterlassener Hilfeleistung bei einem Selbstmordversuch?
Wird man für irgendsowas bestraft? Wenn ja, mit welcher Begründung? Falls des zu umfangreich sein sollte, reicht mir au ne Quellenangabe - möglichst genau, dann weiß ich wenigstens, wo ich gucken muss.

Ich schreib grad ne Prüfungsarbeit über Paternalismus und hab ni so den Nerv und die Zeit, mich mal in die Gesetze einzulesen, zumal Selbstmord nurn Randthema sein soll.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
ProfilPM
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Antworten(1 - 9)
post 09 Oct 2007, 19:11
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4. Schein
****

Punkte: 417
seit: 28.01.2004

Joah so in aller Kürze kann ich es nicht komplett umreißen.
nur mal so eine kurze Ergebniszusammenfassung.

Selbstmord ist erst mal nicht strafbar, da §§ 212, 211 StgB die Tötung eines anderen Menschen vorausetzen. Der Selbstmörder ist aber kein anderer.
Eine Beihilfe hierzu ist ebenfalls nicht strafbar, da es wegen obigem an der tatbestandsmäßigen und rechtswidrigen Hauptat (die Selbsttötung) fehlt.

Nun wirds komplizierter:
in bestimmten Fällen kommt eine Fremdtötung in mittelbarer Täterschaft in Betracht. Das sind dann besondere Situationen in denen der "Gehilfe" sozusagen beherrschenden Einfluss auf die Handlungen des Selbstmörders hat.

Hat man eine Garantenstellung kommt noch Eine Begehung in Form der Unterlassung in betracht, sodass man wiederum strafbar ist, sprich töten durch unterlassen.

Zuletzt ist noch die unterlassene Hilfeleistung zu erwähnen § 323c StGB.
Da ist aber umstritten ob die Voraussetzung des "Unglücksfalles" gegeben ist.

Nachlesen kannst du das zum Bsp. im Wessels/Hettinger
http://webopac.slub-dresden.de/LIBERO/WebO...TmeVECT8691&Z=1


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ProfilPM
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post 09 Oct 2007, 19:17
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2. Schein
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Punkte: 76
seit: 03.07.2006

Oh, vielen Dank, den Hettinger werd ich mir auf jedenfall mal angucken.
Eine Frage noch: was is denn eine Garantenstellung?
ProfilPM
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post 09 Oct 2007, 19:27
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4. Schein
****

Punkte: 417
seit: 28.01.2004

Hmm für den ersten Einblick hilft dir das bestimmt weiter
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantenstellung
ist zwar wirklich nur sehr grob aber um mal eine Vorstellung darüber zu bekommen was das ist.

Das findest aber auch in jedem Strafrecht AT Lehrbuch

das beste wird sein du gehst mal einen tag in die Zweigbibo Rechtswissenschaften
und krallst dir eben den Wessels/ Beulke und den Wessels/Hettinger
das sind so gängige Kurzlehrbücher die auch weiterführende Verweise beinhalten, fals noch was interessiert oder unklar geblieben ist.

ProfilPM
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post 30 Oct 2007, 18:45
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2. Schein
**

Punkte: 76
seit: 03.07.2006

Eine Frage hab ich jetz doch noch: wenn der nicht erfolgreiche Selbstmörder seinen Versuch in aller Öffentlichkeit gemacht hat un damit die (Zitat) Empfindungen anderer Menschen stark und dauerhaft verletzt hat - wird der dann bestraft? Für öffentl. Ruhestörung oder sowas?
ProfilPM
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post 30 Oct 2007, 18:53
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fuk da hataz
*********

Punkte: 15000
seit: 27.05.2003

wenn ers nachts um 4 durch sein megaphon brüllt, wäre ruhestörung ein in diesem fall durchaus erfüllter straftatbestand..


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onkelroman war hier
ProfilPM
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post 30 Oct 2007, 20:00
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Heiler
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Punkte: 1987
seit: 08.12.2004

ruhestörung is ne ordnungswidrigkeit tongue3.gif


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mad max ist an der tanke bier holen

Kapitulieren ist EMO

Fuchs (03:57 PM) :
der KNM hat deine Freundin weggeschmissen
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post 30 Oct 2007, 20:35
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2. Schein
**

Punkte: 76
seit: 03.07.2006

yeahrite.gif ich mein eher, wenn der von ner Brücke in ne Fußgängerzone hopst, so dass alle Fußgänger total verstört sin un der überlebt das dann - kann man den dann wegen irgendwas verknacken?
ProfilPM
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post 30 Oct 2007, 21:06
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Bazinga
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Punkte: 1897
seit: 29.12.2003

Wenn der zu blöd zum Selbstmord is, sollte man den verknacken. tongue3.gif Wobei er dann hinterher sicher genug gestraft is.


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I'm gonna make you an offer you can't refuse.

Meine Störung hat kein Verhalten!
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