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> Zwischenprüfung EZW (Lehramt Gym) ...Teilnahmenachweise?

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post 13 Oct 2007, 10:01
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2. Schein
**

Punkte: 146
seit: 06.07.2005

Hallo!
Möchte mich dieses Semester für die Lehramtszwischenprüfung in EZW anmelden.
Ich hab' nun gelesen, dass man "Teilnahmenachweise" einreichen muss. Gilt das nur für die ESL-Veranstaltung und die B-Veranstaltung oder für alle, die man so besuchen musste? Hab nämlich im ersten Semester eine Vorlesung beim Prof. Waterkamp besucht und einen Nachweis habe ich dafür nicht bekommen.
Nicht, dass ich da Probleme krieg.
Hoffe, ihr könnt mir helfen!
Danke im Voraus smile.gif
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Antworten(1 - 7)
post 13 Oct 2007, 12:15
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Grinsefranzi
*******

Punkte: 1015
seit: 01.04.2005

Die teilen keine Teilnahmescheine aus... du schreibst die Veranstaltung dann einfach aufn Zettel mit drauf. Interessiert niemanden, ob du auch echt da warst oder net!
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post 13 Oct 2007, 12:15

3. Schein
***

Punkte: 291
seit: 10.08.2006

Hi,

du mußt nur die geforderten Leistungsnachweise einreichen. Wo kein Leistungsschein gefordert wird, ist keinerlei Nachweis erforderlich. Du schreibst die Veranstaltungen ohne Schein dann einfach auf so ein Formular mit drauf dass du bei der Anmeldung bekommst und gut ist :-).

Gruß Elli

Dieser Beitrag wurde von ellipirelli1980: 13 Oct 2007, 12:16 bearbeitet
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post 13 Oct 2007, 12:21
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~Beastie Girl~
*********

Punkte: 13190
seit: 01.10.2003

es wär hilfreich die veranstaltungen auch ins studienbuch einzutragen.. ab und zu kucken sie doch... wink.gif


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[22:17] cantrella: ich bin der männergarten

bunglefever was here!

minilusch3n geschlüpft
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post 13 Oct 2007, 20:29
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2. Schein
**

Punkte: 146
seit: 06.07.2005

Super, danke!
Dann kann ich ja beruhigt sein.
War nur etwas verwirrt, weil einige wenige Profs wohl Teilnahmescheine verteilen. Naja, wer weiß - kann mir ja jetzt egal sein biggrin.gif
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post 14 Oct 2007, 04:41
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alleingelassen.
*********

Punkte: 9598
seit: 22.10.2004

Zitat(dieFranzi @ 13 Oct 2007, 12:15)
Interessiert niemanden, ob du auch echt da warst oder net!*

Anmerkung: Eine Eintragung im Studienbuch kommt rechtlich einer eidesstattlichen Erklärung gleich. Das hat durchaus Gewicht...

#abd


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..:: Wir sind gekommen Dunkelheit zu vertreiben, in unseren Händen Licht und Feuer ::..
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post 13 Nov 2007, 15:29
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1. Schein
*

Punkte: 32
seit: 08.05.2006

Zitat(abadd0n @ 14 Oct 2007, 03:41)
Anmerkung: Eine Eintragung im Studienbuch kommt rechtlich einer eidesstattlichen Erklärung gleich. Das hat durchaus Gewicht...

#abd
*


aber letzenendes will nie nie niemand das studienbuch sehen... weder prüfungsamt noch regionalschulamt...


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Klugheit ist die Kunst richtig abzuschätzen, um wieviel der Andere dümmer ist.
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